Köln – Eine alltägliche Szenerie: Der Fußgänger geht in Richtung Zebrastreifen, doch manche Autofahrer ignorieren die Absicht des Passanten, die Straße zu überqueren. „An Fußgängerüberwegen, die mit den breiten weißen Linien auf der Fahrbahn und dem blauen, quadratischen Verkehrszeichen gekennzeichnet sind, haben Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Nutzer von Krankenfahrstühlen absoluten Vorrang“, sagt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland, und ergänzt: „Das gilt bereits, wenn der Fußgänger auf dem Bürgersteig in Richtung des Zebrastreifens geht. Er braucht also nicht schon davor zu stehen und zu warten.“ Auto-, Motorrad- und auch Radfahrer müssen sich mit mäßiger Geschwindigkeit dem Überweg nähern und gegebenenfalls warten. Übrigens: Straßenbahnen sind von dieser Regelung ausgenommen. Sie haben in der Regel an Zebrastreifen Vorfahrt.
Überholverbot an Fußgängerüberwegen
Die gestreifte Fahrbahnmarkierung ist gleichzeitig Hinweis für das Haltverbot auf dem Fußgängerüberweg sowie bis zu fünf Meter davor. Stockt der Verkehr, dürfen Fahrzeuge nicht auf den Überweg fahren, wenn absehbar ist, dass sie auf ihm warten müssten. Außerdem darf an Überwegen nicht überholt werden. Fahrradfahrer müssen beim Überqueren des Zebrastreifens absteigen und ihr Velo schieben – es sei denn, es gibt eine eigene Radfahrerspur.
Bei Querungshilfen fließenden Verkehr beachten
Bei sogenannten Querungshilfen müssen Fußgänger – anders als bei Zebrastreifen – warten, bis sich eine Lücke im fließenden Verkehr ergibt, um die Fahrbahn sicher zu überqueren. Die Fahrzeuge haben hier Vorrang. Querungshilfen befinden sich meist auf dem Mittelstreifen von mehrspurigen Straßen. Sie bieten gerade älteren Fußgängern beim Überqueren der Fahrbahnen einen sicheren Raum zum Verschnaufen. „Auf diesen Inseln müssen sich Fußgänger dann nur auf eine Fahrtrichtung konzentrieren. Doch hier ist die Aufmerksamkeit aller Verkehrsteilnehmer gleichermaßen gefordert“, erklärt TÜV Rheinland-Fachmann Sander.
Quelle: ots