Vorteile für Kleinunternehmer
Was haben Handwerker, kleine Händler und freiberufliche Journalisten gemeinsam? Sie können von der Kleinunternehmerregelung profitieren. Damit müssen sie keine Umsatzsteuer berechnen. Das erspart nicht nur Arbeit, sondern kann sogar zu kleinen Wettbewerbsvorteilen führen. Inwiefern?
Beispiel: Herr Müller ist selbstständig mit einem kleinen Reparatur-Betrieb von Elektrogeräten und macht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch. Herr Schmitt hat ebenfalls einen Reparatur-Betrieb, ist aber kein Kleinunternehmer. Nun ist die Waschmaschine von Frau Meier kaputt. Sie informiert sich bei beiden Herren über die Reparaturkosten. Der umsatzsteuerpflichtige Herr Schmitt bietet die Reparatur für 100 Euro inklusive Mehrwertsteuer an. Herr Müller hingegen darf als Kleinunternehmer keine Mehrwertsteuer (= Umsatzsteuer) berechnen. Er hat zwei profitable Möglichkeiten: Er kann die Reparatur entweder zum gleichen Preis anbieten wie sein Konkurrent, hat aber mehr Gewinn – nämlich die 19 Prozent, die Herr Schmitt als Mehrwertsteuer abrechnen muss. Oder er kann die Reparatur 19 Prozent günstiger als Herr Schmitt anbieten, und zwar zum Nettopreis des umsatzsteuerpflichtigen Konkurrenten – macht 81 Euro.
Einen Nachteil hätte Herr Müller allerdings, wenn er viel Material einkaufen muss. Denn als Kleinunternehmer kann er die Vorsteuer nicht geltend machen – er muss also den Bruttobetrag für Materialien finanzieren, die er einkauft. Deshalb haben kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler die Wahl: Wollen sie die Kleinunternehmerregelung anwenden oder nicht? Die Entscheidung gegen die Regelung ist fünf Jahre bindend.
Und wer kann sich als Kleinunternehmer anmelden? Kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler, deren Umsätze im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen haben und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht überschreiten. Kleinunternehmer dürfen auf Rechnungen, die sie stellen, keine Umsatzsteuer (= Mehrwertsteuer) ausweisen und berechnen. Damit das auch nicht aus Versehen passiert, gibt es vorgedruckte Rechnungen und Quittungen speziell für Kleinunternehmer, zum Beispiel von Avery Zweckform. Sie haben kein Feld für die Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer. Des Weiteren ist ein Hinweis vorgedruckt, dass der Rechnungsbetrag aufgrund der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) keine Umsatzsteuer enthält. Denn auch das ist Pflicht. Übrigens: Wer frisch als Unternehmer, Selbstständiger oder Freiberufler einsteigt und überlegt, von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch zu machen, muss die Umsätze schätzen.
Quelle: akz