Vergütungsoptimierung durch Entgeltbausteine
Wemding – Bei der Vergütungsoptimierung durch Entgeltbausteine können Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam beschließen, einen geringen Teil des Bruttolohns exakt 1:1 gegen steuer- und sozialversicherungsbegünstigte Sach- und Barzuschüsse auszutauschen. Das können Tankgutscheine, Warengutscheine, Mobilfunkkostenübernahme oder auch Einkaufs- bzw. Verzehrgutscheine sein. Dadurch steigen beim Arbeitnehmer die Nettoeinkünfte, und beim Arbeitgeber fallen weniger Lohnnebenkosten an. Der Gesamtlohnanspruch des Mitarbeiters besteht in voller Höhe weiter, es sinkt nur der zu versteuernde und zu verbeitragende Teil des Lohns.
Diese Win-Win Situation optimiert die DGEO – Deutsche Gesellschaft für Entgeltoptimierung durch eine betriebliche Altersvorsorge (bAV), die wiederum die Lohnnebenkosten reduziert. Mit diesem in der Praxis bewährten und juristisch abgesicherten Weg leistet die DGEO für Mitarbeiter einen wichtigen Beitrag zur finanziellen Absicherung des Ruhestandes.
Das Beispiel, das die DGEO in Unternehmen präsentiert, ermöglicht einem 30-jährigen Arbeitnehmer eine betriebliche Altersvorsorge mit einem Garantiekapital von rund 80.000 Euro bzw. zirka 230 Euro garantierter monatlicher Betriebsrente – ohne eigenen finanziellen Aufwand. Der Arbeitgeber profitiert durch Ersparnisse im Lohnnebenkostenbereich bis zu mehreren Hundert Euro im Jahr pro Mitarbeiter. Somit kann der Arbeitgeber ohne finanziellen Mehraufwand einen bAV-Zuschuss leisten und erhält ein starkes Instrument zur Mitarbeitermotivation.
Die Rechtskonformität für jedes Unternehmen wird vor der Einrichtung durch Fachanwälte und Wirtschaftsprüfer garantiert und in individuellen Gutachten ausgearbeitet. Die Entgeltoptimierung muss immer aktuell mit dem zuständigen Betriebsstätten-Finanzamt abgestimmt werden.
„Kalte Progression“ aushebeln
Ein Mitarbeiter mit 2.800 Euro Bruttogehalt (Steuerklasse 1) soll eine Gehaltserhöhung von 2,5 % erhalten. Für den Arbeitnehmer bedeuten 2,5 % ein Gehaltsplus von 70 Euro brutto. Ohne Optimierung kommen auf dem Gehaltskonto 35 Euro an – gerade die Hälfte der Gehaltserhöhung. Für den Arbeitgeber bedeutet das Gehaltsplus Mehrkosten von 84,75 Euro. Wird die Gehaltserhöhung über zwei praxisnahe Entgeltbausteine gewährt, wird die „kalte Progression“ komplett ausgehebelt: Der Mitarbeiter erhält Warengutscheine für 44 Euro (per monatlicher Aufbuchung auf eine spezielle Mastercard) und die Übernahme der Handykosten in Höhe von 26 Euro. So bleibt die vorgesehene Gehaltserhöhung von 70 Euro (2,5 %) als Netto erhalten. Auch der Arbeitgeber spart: Ihn kostet die Gehaltsanhebung 78 Euro und damit 10 % weniger als bei einer normaler Gehaltserhöhung.
Entgeltoptimierung in der Wandlung
Wenn der Arbeitgeber dem Mitarbeiter mehr Netto zukommen lassen, aber zusätzliche Gehaltskosten vermeiden möchte, lassen sich Entgeltbausteine ins bestehende Gehalt „reinwandeln“ mit freier Wahl der Bausteine, wobei der Bruttolohnanspruch des Mitarbeiters gleich bleibt.
Dazu können folgende Bausteine eingesetzt werden: Einkaufsgutscheine (pro Tag 6,10, konservativ auf 13 Arbeitstage pro Monat gerechnet) 79,30 Euro, Warengutscheine 44 Euro, Handykostenübernahme 20 Euro. Diese 143,30 Euro umgewandelt bedeuten 70 Euro mehr Netto für den Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber spart an den Lohnnebenkosten 2,5 %, die er zu einer bAV beisteuern kann.
Einbußen, die durch die Gehaltsreduzierung im Bereich Rente, Krankentagegeld und Arbeitslosengeld entstehen könnten, fängt die DGEO über günstige Gruppenversicherungen umfänglich ab.
Zwei Wege zu mehr Netto
Vergütungsoptimierung kann also als „Add-ons“ oder in Form von Entgeltverzicht bei gleichbleibendem Bruttolohnanspruch gestaltet werden. Die Maßnahmen sind bekannt und zigfach gerichtlich überprüft: Statt Lohnsteigerungen setzen informierte Unternehmer Entgeltbausteine als Gehaltextras ein, um ihren Belegschaftsmitgliedern steuerfrei Werte zukommen zu lassen, die jeder brauchen kann. Häufig genutzt werden Restaurantschecks, Warengutscheine, Handykostenpauschale, Erholungspauschalen etc. Mit diesen Leistungen – teils bar, teils als Gutscheine – kann eine Gehaltserhöhung gewährt werden, die beim Arbeitnehmer weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge auslöst.
Immer sind steuerliche, tarifliche, arbeitsrechtliche sowie Belange der Sozialgesetzgebung zu beachten. Mit Argusaugen verfolgen die Betriebsstättenfinanzämter und die Sozialversicherungen die Handhabung. Wenn nicht bei Implementierung Spezialisten wie die DGEO eingeschaltet sind, die alle Einzelmaßnahmen sauber durchführen, birgt die auszahlungsoptimierte Entgeltgestaltung bei Betriebsprüfungen das Risiko hoher Nachzahlungen.
Wirtschaftsprüfer und Steuerkanzleien können den Anstoß zur Vergütungsoptimierung geben, verweisen zur Durchführung aber dann auf die Manpower von Unternehmen wie die DGEO – Deutsche Gesellschaft für Entgeltoptimierung. Als Teil der DG-Gruppe mit Fachleuten in allen Landesteilen kann die DGEO in kurzer Zeit komplette Unternehmensbelegschaften in Einzelberatungen über die individuell richtigen Optimierungsmaßnahmen informieren. Zentral werden für tausende von Arbeitnehmern Essensgutscheine/Restaurantschecks ausgefertigt und verschickt, Mastercards mit dem monatlichen Höchstwert für Warengutscheine (früher: Tankgutscheine) geladen und die weiteren Optimierungen verwaltet. Damit reduzieren sich das Haftungsrisiko der Unternehmen und vor allem der Aufwand. Selbst Steuerfachleute fühlen sich mit der Regelung über die DGEO wohl. „Wer Unternehmerherzen gewinnen will, sollte Lohnkosten sparen können“. Mit diesem markanten Satz beschreibt Thomas Sagasser den Grund für die Zusammenarbeit mit der DGEO – Deutsche Gesellschaft für Entgeltoptimierung. Steuerberater Sagasser ist Partner bei der international tätigen Kanzlei Rüter und Partner Steuerberatungsgesellschaft in München. Consulting und Steuerberatung wird bei Rüter und Partner als miteinander verzahnte Aufgabe angesehen. Die RTS Steuerberatungsgesellschaft KG in Stuttgart will für ihre rund 200 Mitarbeiter in allen Niederlassungen Gehaltsoptimierung über die DGEO implementieren. Auch andere große Beratungsgesellschaften und Kanzleien wie z.B. Steinpichler Rechtsanwälte-Steuerberater in München beziehen die Fachleute der DGEO in ihre Firmenberatungen ein.
Quelle: ots