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Sicher auf die Piste – Diese Versicherungen brauchen Wintersportler

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Berlin – In den Wintermonaten zieht es Jahr für Jahr Tausende sportbegeisterte Urlauber auf die Ski- und Snowboardpisten. Jährlich verletzen sich in der Wintersport-Saison über 40.000 Deutsche, 7.000 von ihnen müssen stationär behandelt werden. Um bei einem Unfall abgesichert zu sein, sollten Ski- und Snowboardfahrer auf einen guten Versicherungsschutz achten. Der mobile Versicherungsmakler Knip (www.knip.de) hat die wichtigsten Policen für Wintersportler zusammengestellt.

Privathaftpflichtversicherung

Stößt ein Wintersportler mit einem anderen zusammen und verletzt diesen, muss er für die entstehenden Kosten aufkommen. Dazu zählen die Behandlung des Verletzten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Schadensersatz. Die Privathaftpflichtversicherung kommt für diese Kosten auf. Sie gilt weltweit und Partner sowie Kinder sind automatisch mitversichert.

Quelle: Knip
Quelle: Knip

Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung

Unfall- und/oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung greifen, wenn der Unfall selbst verschuldet oder der Verursacher nicht versichert ist.

Die Unfallversicherung zahlt bei einem Unfall einmalig, je nach Schwere der Verletzung, die gesamte Versicherungssumme oder einen Teil davon aus. Damit sind dauerhafte Unfallfolgen finanziell gedeckt. Außerdem kommt die Versicherung in der Regel für Bergungskosten auf, die vor allem in Skigebieten oft hoch sind, wenn z.B. ein Hubschrauber nötig ist. Die gesetzliche Krankenkasse kommt für diese Kosten nicht auf. Auch Kosten für Behandlungen, die über die Standardbehandlung hinausgehen, werden von der Unfallversicherung teilweise übernommen. Skifahrer, die gerne abseits der zugelassen Pisten fahren, sind mit der Unfallversicherung gut abgesichert. Sie greift sowohl auf offiziellen, als auch auf nicht zugelassen Skipisten. Sie greift allerdings nicht, wenn eine Privatperson an einem offiziellen Wettkampf teilnimmt.

Können Sportler nach einem Unfall ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen, greift die Berufsunfähigkeitsversicherung und zahlt eine monatliche Rente. Sie deckt auch Kosten, die durch einen krankheitsbedingten Arbeitsausfall ab sechs Monaten entstehen.

Auslandskrankenversicherung

Eine Auslandskrankenversicherung ist sinnvoll, wenn der Winterurlaub außerhalb Deutschlands stattfindet. Betroffene müssen im Ausland die Behandlungskosten zunächst häufig selbst zahlen, bevor sie sich die Kosten, meist nur den Regelsatz, von der Krankenkasse erstatten lassen können. Die Auslandskrankenversicherung deckt hingegen neben den Behandlungskosten auch eine eventuelle Bergung nach einem Unfall ab.

Wintersportgeräteversicherung

Werden Skier oder Snowboards von Dritten gestohlen oder beschädigt – Verschleiß ausgenommen – trägt die Wintersportgeräteversicherung die Kosten. Diese lohnt sich oft aber nicht, da der Diebstahl von Skiern schon in der Hausratversicherung inbegriffen ist, die die meisten Skifahrer sicher abgeschlossen haben. Werden Skier von Dritten beschädigt, kommt die Haftpflichtversicherung des Verursachers für den Schaden auf. Außerdem deckt eine spezielle Wintersportgeräteversicherung oft nur Ausrüstung, die nicht älter als zwei Jahre ist. Weder Wintersportgeräteversicherung noch Hausratversicherung zahlen, wenn Urlauber ihre Aufsichtspflicht verletzt haben: Skier und Boards sollten daher nicht unbeaufsichtigt abgestellt werden. Bei der wohlverdienten Pause in oder vor einer Hütte sollten sich Wintersportler bestenfalls so setzen, dass sie ihre Ausrüstung im Blick haben.

Für einen optimalen Versicherungsschutz im Winterurlaub überprüft der mobile Versicherungsmakler Knip auf Wunsch kostenlos die bestehenden Policen und bietet seinen Kunden Optimierungsmöglichkeiten an.

Quelle: Knip

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