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Reform des Jugendmedienschutzes in Deutschland dringend notwendig

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Berlin – Der gesetzliche Jugendmedienschutz in Deutschland muss dringend reformiert werden. So lautet der Aufruf eines Bündnisses des Verbands der deutschen Computer- und Videospielbranche BIU – Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware, der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle USK und dem Deutschen Kinderhilfswerk. Das Bündnis fordert die Bundesregierung und die Bundesländer dazu auf, noch in dieser Legislaturperiode eine gemeinsame umfassende Reform des Jugendmedienschutzes umzusetzen. Das aktuelle deutsche Jugendschutzsystem gewährleistet ein hohes Schutzniveau – angesichts der zunehmenden Verschmelzung verschiedener Medienformate, der grenzüberschreitenden Verbreitung digitaler Medien und der hohen Dynamik der Medienmärkte aber zunehmend nur noch in der Theorie. Wesentlicher Kritikpunkt des Bündnisses ist die zersplitterte Gesetzgebungskompetenz, die sich am Verbreitungsweg der Inhalte orientiert. So sind für Online-Medien und den Rundfunk die Bundesländer zuständig, bei allen Offline-Verbreitungswegen der Bund. Auch bei der Anwendung und Überwachung der verschiedenen Gesetze sind die Zuständigkeiten unnötig kompliziert aufgeteilt. Stattdessen muss Jugendmedienschutz künftig einheitlich, konvergent und verständlich sein, um dadurch auch international anschlussfähig zu werden. Nur so könne der Jugendmedienschutz in Deutschland zukunftsfähig gestaltet werden, konstatiert das Bündnis.

„Die Bundesländer haben eine Reform des Online-Jugendschutzes auf den Weg gebracht, die zwar viele wichtige Details regelt, die aber deutlich zu kurz greift. Damit wir dauerhaft ein hohes Jugendschutzniveau gewährleisten können und den Jugendmedienschutz fit machen für die heutige Medienrealität, müssen Bund und Länder jetzt an einem Strang ziehen und ein konvergentes, international anschlussfähiges Jugendschutzsystem entwickeln“, sagt BIU-Geschäftsführer Dr. Maximilian Schenk.

Quellenangabe: "obs/Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. (BIU)/BIU e.V."
Quellenangabe: „obs/Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. (BIU)/BIU e.V.“

„Ein weithin funktionierendes Jugendschutzsystem muss für Kinder, Jugendliche und Eltern gleichermaßen verständlich und transparent sein. Nur so werden entsprechende Regelungen akzeptiert. Die derzeitige Aufgabenverteilung zwischen dem Bund und den Ländern ist dagegen unnötig komplex und weit von der Realität entfernt wie heutzutage Kinder und Jugendliche Medien konsumieren“, sagt Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Es gibt moderne Lösungen wie Jugendschutzprogramme oder das globale IARC-System, mit dem die USK bereits über eine Million Apps erfolgreich bewertet hat. Doch nur zeitgemäße Gesetze werden solche guten Entwicklungen unterstützen und fördern können“, sagt Felix Falk, USK-Geschäftsführer.

Weitere Informationen sowie ein Erklär-Video zum derzeitigen Jugendmedienschutz in Deutschland gibt es auf folgender Internetseite: www.jugendmedienschutz-reformieren.de

Informationen zum BIU

Der BIU – Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e. V. ist der Verband der deutschen Computer- und Videospielindustrie. Seine 25 Mitglieder sind Entwickler, Publisher und Anbieter von digitalen Spielen und repräsentieren über 85 Prozent des deutschen Marktes. Der BIU ist beispielsweise Träger der gamescom. Als kompetenter Ansprechpartner für Medien sowie politische und gesellschaftliche Institutionen beantwortet der BIU alle Fragen rund um das Thema digitale Spiele.

Informationen zum Deutschen Kinderhilfswerk

Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit mehr als 40 Jahren als Interessenvertreter für ein kinderfreundliches Deutschland bundesweit für die Rechte der Kinder und die Überwindung von Kinderarmut in Deutschland ein. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Schwerpunkte sind hierbei insbesondere die Kinderrechte, die Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen und die Überwindung von Kinderarmut in Deutschland.

Informationen zur USK

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ist zuständig für die Prüfung von Computerspielen und Apps in Deutschland. Sie wurde 1994 als gemeinnützige Einrichtung gegründet. Die USK ist sowohl unter dem Jugendschutzgesetz als auch für den Online-Bereich unter dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag als zuständige Selbstkontrolle staatlich anerkannt. Im Bereich des Jugendschutzgesetzes vergeben staatliche Vertreter am Ende eines USK-Verfahrens die Alterskennzeichen. Darüber hinaus ist die USK Gründungsmitglied der International Age Rating Coalition (IARC), ein globales System, in dem Alterskennzeichen der USK auch für Online-Spiele und Apps vergeben werden. Zahlreiche Unternehmen haben sich der USK im Onlinebereich als Mitglieder angeschlossen, um beim Thema Jugendschutz dauerhaft und besonders eng mit der Selbstkontrolle zusammenzuarbeiten. Dazu zählen unter anderem 4Players, ActivisionBlizzard, Crytek, EA, Gameforge, King.com, McGame, Netzkino und Nintendo.

Quelle: ots

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