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Neue Rahmenbedingungen für eine positive Entwicklung der Bioenergiebranche

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Frankreich stellt dieses Jahr für die Bioenergiebranche einen vielversprechenden Markt dar. Die Weichen wurden durch die Verabschiedung des französischen Energiewendegesetzes Ende Juli 2015 gestellt. So sollen 1.500 neue Biogasanlagen bis 2020 landesweit errichtet werden.

Zum 1. Januar 2016 wurde die verpflichtende Direktvermarktung für Biogasanlagen mit über 500 kW installierter Leistung durch die Umsetzung des französischen Energiewendegesetzes in Frankreich eingeführt. Das französische Ministerium für Umwelt, Nachhaltige Entwicklung und Energie hat Anfang Februar 2016 innerhalb der Umsetzung des Energiewendegesetzes ein Ausschreibungsverfahren für die Biomethan- und Holzenergiebranche gestartet. Die ausgeschriebene Leistung pro Jahr beträgt 50 MW für mit Holz befeuerte Anlagen und 10 MW für Biomethananlagen. Das Ausschreibungsverfahren ist auf drei Jahre begrenzt.

Das deklarierte Ziel des Ausschreibungsverfahrens ist es laut Ministerium Leuchtturmprojekte in puncto Schutz der Luftqualität, sowie Valorisierung der Abwärme und Gruppenfinanzierung zu fördern. Das Lastenheft für die Ausschreibung muss zur Vermeidung von Nutzungskonflikten bestimmten spezifischen Kriterien genügen:

– Für Holzenergieprojekte müssen KWK-Technologien mit hohem Ertrag zum Einsatz kommen, die einen Energieeffizienzwert von 75% mindestens garantieren können. Das von diesen Anlagen genutzte Holz muss aus zertifizierter, nachhaltiger Forstwirtschaft stammen.

– Für Biomethanprojekte gilt, dass Nutzungskonflikte unter anderem mit landwirtschaftlicher Nutzfläche vermieden werden müssen. Um die Kreislaufwirftschaft zu fördern regt das Lastenheft die Nutzung von Gülle als Energieträger an.

Zwei Themen sind für die Bioenergiebranche aktuell von großem Interesse: Zum einen stellt der verpflichtende Direktvermarktungsmechanismus von Biogasstrom die Branche vor neue Herausforderungen. Zum anderen kommt dem Ausschreibungsverfahren für die Biomethan- und Holzenergiebranche eine tragende Rolle für eine positive Entwicklung der Bioenergiebranche zu.

Für die Bioenergiebranche in Frankreich stehen dieses Jahr zwei wichtige Ereignisse an:

– Die Kandidaten, die am Ausschreibungsverfahren teilnehmen wollen, haben noch bis zum 8.August 2016 Zeit ihre vollständigen Unterlagen auf der entsprechenden Onlineplattform des französischen Ministeriums für Umwelt, Nachhaltige Entwicklung und Energie einzureichen. Das Ausschreibungsverfahren gibt der Bioenergiebranche Planungssicherheit für die kommenden drei Jahre und trägt somit zur positiven wirtschaftlichen Entwicklung der Bioenergiebranche bei.

– Nach einer Prüfungsphase der eingereichten Bioenergieprojekte durch die französische Energieregulierungskommission werden die ausgewählten Projekte noch vor Ende 2016 bekannt gegeben.

Konferenz zur Direktvermarktung und Finanzierung von Biogasanlagen in Deutschland und Frankreich am 3. März in Paris

Das Deutsch-französische Büro für erneuerbare Energien veranstaltet am 3. März in Paris eine Konferenz zur Direktvermarktung und Finanzierung von Biogasanlagen. Es werden im Rahmen dieser Konferenz die Entwicklungsperspektiven der Bioenergiebrachen in Deutschland und Frankreich diskutiert. Außerdem werden die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen in Frankreich vorgestellt.

Die Veranstaltung findet in den Räumlichkeiten des französischen Ministeriums für Umwelt, nachhaltige Entwicklung und Energie in Paris statt und wird mit Vertretern aus den Ministerien, Fachverbänden und Unternehmen sowie weiteren Experten wichtige Akteure der Branche aus Frankreich und Deutschland versammeln.

Zielpublikum:

Die Konferenz wendet sich an Planungsbüros, Projektträger, Lieferanten von Anlagenkomponenten und alle Akteure, die sich für die Produktion von Biogas in Frankreich interessieren.

Quelle: Deutsch-Französisches Büro für erneuerbare Energien (DFBEE) / PR Schulz

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