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Mobil auch nach dem Schadenfall

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Im Vollkaskotarif sollte eine Kfz-Versicherung die Mietwagenkosten übernehmen

Erst im Schadenfall wird Autofahrern oftmals bewusst, wie groß die Abhängigkeit vom fahrbaren Untersatz eigentlich ist. Wer beispielsweise nach einem selbst verschuldeten Unfall auf einen Mietwagen umsteigen muss, darf tief in die Tasche greifen. Bei der Wahl des Versicherers sollte man deshalb darauf achten, dass im Vollkasko-Tarif die Kosten für einen Mietwagen nach einem Verkehrsunfall gedeckt sind. Der Tarif „Top-Drive“ der Itzehoer Versicherungen beispielsweise übernimmt die Mietwagen-Kosten für bis zu 14 Tage.

Foto: djd/Itzehoer Versicherungen
Foto: djd/Itzehoer Versicherungen

Neupreisentschädigung bei Totalschaden

Ebenso wichtig kann für Versicherte die sogenannte Neupreisentschädigung bei einem selbst verschuldeten Totalschaden sein. Der Hintergrund: Schon in den ersten Monaten nach der Erstzulassung verlieren Autos massiv an Wert. „Bereits kurze Zeit nach der Zulassung ist das Fahrzeug einige tausend Euro weniger wert als beim Kauf. Je teurer der Wagen in der Anschaffung, desto ausgeprägter ist dieser Effekt in der Regel“, erklärt Oliver Schönfeld, Kfz-Experte beim Verbraucherportal Ratgeberzentrale.de. Im Falle eines Totalschadens bekommt der Versicherungsnehmer aber üblicherweise nur den Wiederbeschaffungswert erstattet, der demnach deutliche Verluste zur Folge hat. Oft ist es schwierig, dafür einen gleichwertigen Ersatz zu bekommen. Durch die Neupreisentschädigung wird dem Versicherten unabhängig vom Wiederbeschaffungswert der Neupreis des vollkaskoversicherten Autos erstattet.

Direktregulierung: Versicherer geht in Vorkasse

Nach einem fremdverschuldeten Unfall müssen Versicherte oftmals mehr oder weniger lange auf die Entschädigung durch die gegnerische Versicherung warten. Die Itzehoer Versicherungen setzen stattdessen auf die sogenannte Direktregulierung und gehen in Vorkasse. So kommen die Versicherungsnehmer schnell und unkompliziert an ihr Geld. Weitere Teile des Leistungsumfangs sind die freie Werkstattwahl oder der Verzicht auf die Selbstbeteiligung, wenn der Vertrag in den letzten drei Jahren komplett schadenfrei verlaufen ist.

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