Minol: Viele Wohnungen noch ohne Rauchwarnmelder
Stuttgart – Bis spätestens Ende des Jahres braucht jede Wohnung in Baden-Württemberg und Hessen Rauchwarnmelder. Die Zeit ist knapp – doch laut einer Studie von TNS Inftratest im Auftrag von Minol hatte im Sommer die Hälfte der Eigentümer und Vermieter noch keine „Lebensretter“ installiert.
Die Wohnungswirtschaft in Hessen und Baden-Württemberg lässt sich mit der Installation von Rauchwarnmeldern bis zuletzt Zeit. Zu diesem Ergebnis kommt das Institut TNS Infratest in einer Marktforschungsuntersuchung im Auftrag von Minol, einem führenden Dienstleister für die Wohnungswirtschaft. Befragt wurden 140 Fachleute in Hausverwaltungen und Wohnungsunternehmen sowie 274 private Eigentümer und Vermieter. Insgesamt hatte rund die Hälfte der Befragten im Sommer dieses Jahres noch gar keine Rauchwarnmelder installiert, obwohl die Geräte in beiden Ländern spätestens zum 31. Dezember 2014 verpflichtend sind. Was die vollständige Ausstattung betrifft, haben private Eigentümer und Vermieter einen Vorsprung: 32 Prozent der Befragten in dieser Gruppe haben Rauchwarnmeldern in all ihren Wohnungen oder Häusern installiert, 19 Prozent in einem Teil der Objekte. In der Gruppe der professionellen Verwalter gaben 21 Prozent eine vollständige und 32 Prozent eine teilweise Ausstattung der betreuten Liegenschaften an.
Engpass zum Jahresende vermeiden
Laut TNS-Infratest-Studie kennen so gut wie alle professionellen Verwalter die gesetzliche Rauchwarnmelder-Pflicht und die damit verbundene Nachrüstfrist bis Ende 2014. Vier Fünftel der privaten Vermieter sind ebenfalls gut informiert, doch immerhin jeder Fünfte kennt die gesetzliche Regelung oder die damit verbundene Frist nicht. Beide Gruppen stehen Rauchwarnmeldern überwiegend neutral bis positiv gegenüber. Nahezu alle Befragten wollen die Geräte noch in diesem Herbst oder spätestens im Winter installieren lassen, um die gesetzlichen Vorgaben fristgerecht zu erfüllen. „Bei Mehrfamilienhäusern sollten Verwalter und Eigentümer eine ausreichende Vorlaufzeit einkalkulieren, bevor der erste Melder an die Decke geschraubt werden kann“, rät Vianney de La Houplière vom Unternehmen Minol. Die Vorlaufzeit wird gebraucht, damit Vermieter ihre Mieter rechtzeitig über die Rauchwarnmelder-Pflicht aufklären und die bevorstehende Nachrüstaktion ankündigen können. Je besser die Mieter informiert sind, desto reibungsloser kann die Montage ablaufen und desto besser sei die Akzeptanz der Geräte. Auch der Dienstleister, der mit der Montage beauftragt wird, braucht Zeit, um die Montagetermine rechtzeitig bei den Bewohnern anzukündigen. „Gegen Ende des Jahres müssen sich Spätentschlossene auf Montageengpässe und begrenzte Kapazitäten einstellen“, erklärt der Minol-Experte
Hauptkriterien: Langlebigkeit der Geräte und rechtssicherer Service Bei der Auswahl der Rauchwarnmelder ist für die Studienteilnehmer die Langlebigkeit der Geräte entscheidend: 53 Prozent der Immobilienprofis und 56 Prozent der privaten Eigentümer betrachten eine fest eingebaute Zehn-Jahres-Batterie als wichtiges Kriterium. Rund ein Drittel der Befragten orientiert sich zudem an Testergebnissen und Gütesiegeln. Vor allem professionelle Verwalter legen Wert auf einen möglichst umfassenden Rauchwarnmelder-Service: Zwei Drittel von ihnen entscheiden sich dafür, außer der Montage auch die jährliche Funktionsprüfung der Melder nach DIN 14676 an geschulte Fachleute zu delegieren. Das heiß, sie schließen mit einem professionellen Dienstleister wie Minol einen Wartungsvertrag ab. Ein solcher Wartungsvertrag hat mehrere Vorteile. Zum einen werden die Rauchwarnmelder so regelmäßig fachgerecht überprüft und sind im Ernstfall auch sicher funktionsbereit. Zum zweiten dokumentiert der Dienstleister alle Arbeitsschritte und liefert so den Nachweis, dass der Eigentümer für die Funktionsbereitschaft der Geräte gesorgt hat – im Brandfall ist das für den Eigentümer wichtig, um sich gegen eventuelle Haftungsansprüche abzusichern.
Minol bietet einen professionellen Rauchwarnmelder-Service für Mehrfamilienhäuser an, aber auch Heizkostenabrechnungen und Energiedienstleistungen. Diese Kombination hat einen entscheidenden Vorteil: Die jährliche Funktionsprüfung der Rauchwarnmelder vor Ort in den Wohnungen kann zum gleichen Termin wie die Ablesung der Messgeräte für Wärme und Wasser stattfinden. Eine Alternative sind Funk-Messgeräte und Funk-Rauchwarnmelder, die Minol per Funkübertragung auslesen beziehungsweise prüfen kann – Termine in der Wohnung sind damit nicht mehr notwendig.
Quelle: ots