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Lebensmittelhandel informiert über Kennzeichnung

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Berlin – In mehr als 28.000 Lebensmittelgeschäften können sich die Kunden ab heute über die neuen Kennzeichnungsvorschriften der Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) informieren. Zu diesem Zweck haben das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und der deutsche Lebensmittelhandel eine Informationsinitiative gestartet.

In den Geschäften der teilnehmenden Handelsunternehmen liegen dazu mehrseitige Informationsbroschüren aus, die über das Kennzeichnungsrecht bei Lebensmitteln im Allgemeinen und im Besonderen über die Vorschriften der LMIV aufklären.

Quellenangabe: "obs/Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels e.V. (BVLH)/Christof Rieken"
Quellenangabe: „obs/Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels e.V. (BVLH)/Christof Rieken“

Friedhelm Dornseifer, Präsident des Bundesverbandes des Deutschen Lebensmittelhandels (BVLH) erklärt dazu: „Kunden wollen gut informiert werden. Eine zuverlässige und klare Kennzeichnung ist daher auch uns Händlern wichtig. Aus diesem Grund unterstützt der Lebensmittelhandel das Bundesernährungsministerium gern dabei, die Verbraucher auch am Ort ihres Lebensmitteleinkaufs über die neuen Regeln aufzuklären.“

Christian Schmidt, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, hebt hervor: „Nur wer gut informiert ist, kann eine bewusste Entscheidung treffen. Ich freue mich, dass wir in Kooperation mit dem Handel dort über die bestehenden Kennzeichnungsregeln informieren können, wo die Verbraucher sie direkt verwenden können: Beim Einkaufen.“

Die BMEL-Informationsbroschüre „Kennzeichnung von Lebensmittel – Die neuen Regelungen“, wurde in einer Auflage von 1,5 Millionen Exemplaren für die Auslage in den Lebensmittelgeschäften gedruckt. Folgende Handelsunternehmen beteiligen sich an der Initiative: Aldi Süd, Edeka, Globus, Kaiser’s Tengelmann, Kaufland, Lidl, Netto Marken-Discount, Norma, Penny, Real, Rewe und Tegut.

„Ich möchte mich bei den teilnehmenden Handelsunternehmen herzlich bedanken. Durch die breite Unterstützung erreichen wir unsere Kunden im gesamten Bundesgebiet, unabhängig davon, ob der Supermarkt, das Discoutgeschäft oder das SB-Warenhaus ihr bevorzugter Einkaufsort ist“, betont BVLH-Präsident Dornseifer.

Die neuen Kennzeichnungsregeln der LMIV gelten für verpackte Waren seit dem 13. Dezember 2014. Dazu zählen beispielsweise eine verbindliche Mindestschriftgröße, die Hervorhebung der Hauptallergene im Zutatenverzeichnis oder die Angabe des Einfrierdatums bei Fleisch, Fleischzubereitungen und unverarbeiteten Fischereierzeugnissen.

Quelle: ots

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