Wie sieht konforme Betriebsrentenberatung aus?
Köln (ots) – Der Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ) veranstaltet am 04.11.2011 in Köln und am 11.11.2011 in München jeweils die 2. BRBZ-Makler-Konferenz. Der Deutsche bAV Service unterstützt den BRBZ hierbei als Medienpartner.
In diesem Zusammenhang wird u. a. das jüngste Urteile des OLG Karlsruhe vom 02.08.2011 (- 12 U 173/10 -, BeckRS 2011, 20171) erörtert. Hiernach hat ein Versicherer für die fehlerhafte Beratung durch einen Versicherungsmakler unter Umständen einzustehen. Manifestiert wird diese Rechtsprechung durch ein Urteil des OLG Saarbrücken vom 04.05.2011(- 5 U 502/10-76 -, BeckRS 2011, 18059. Innerhalb dieses Verfahrens wurden Versicherungsmakler und Versicherer gesamtschuldnerisch zur Verantwortung gezogen, da hier bei Abschluss des Vertrages zur Altersversorgung unzureichend beraten wurde. Nach Ansicht des Gerichts trifft den Versicherer zwar dann keine Beratungspflicht, wenn ein Vertrag mit einem Versicherungsnehmer von einem Versicherungsmakler vermittelt wurde. Das gilt jedoch nicht, wenn der Versicherer hätte erkennen können und müssen, dass sich der Versicherungsnehmer trotz der Beratung durch den Makler im Irrtum über den Vertragsinhalt befand. Im abgeurteilten Fall ist das OLG Saarbrücken der Überzeugung gewesen, dass der Versicherer nach dem Gebot von Treu und Glauben gem. § 242 BGB sogar zu einer Richtigstellung gegenüber dem Versicherungsnehmer verpflichtet gewesen sei.
Im Rahmen der 2. BRBZ-Makler-Konferenz klärt Herr Prof. Dr. Martin Henssler, geschäftsführender Direktor des Instituts für Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität zu Köln sowie Direktor des Instituts für Anwaltsrecht an der Universität zu Köln, Vorsitzender der Ständigen Deputation und Präsident des Deutschen Juristentages, daher auf, warum es ebenfalls keine abstrakten Rechtsberatungsmöglichkeiten für Versicherungsmakler im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung geben kann.
Nachfolgende Fragestellungen werden innerhalb der Konferenz abschließend diskutiert:
– Wo fängt Rechtsberatung im Rahmen der bAV an? – Wie kann ich Rechts- von Finanz- und Unternehmensberatung
abgrenzen? – Wie kann ich rechtssicher innerhalb der bAV beraten? – Wie sieht ein rechtskonformer bAV-Beratungsprozess für
Finanzdienstleister und Versicherungsmakler aus?
Weitere Informationen sowie die Anmeldeunterlagen zur Veranstaltung sind erhältlich unter www.brbz-konferenz.de
Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/102444/2132824/bav-rechtsberatung-wie-sieht-konforme-betriebsrentenberatung-aus/api