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Wie gefährlich ist ‚Kollege‘ Roboter bei der direkten Zusammenarbeit mit einem Menschen wirklich?

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Landsberg (ots) – Mensch und Roboter arbeiten Hand in Hand – ohne Schutzvorrichtungen wie Lichtschranken oder Zäune. Eine Vision, die verarbeitenden Industrieunternehmen Geld und Platz sparen kann. Doch was bedeutet das für die Sicherheit der Werker? Die aktuellen Normen für Industrieroboter regeln bisher nicht ausreichend, wie hoch die Belastung bei einer möglichen Kollision von Roboter und Mensch sein darf.

Diese Lücke schließen will Hans Jürgen Ottersbach vom Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA). Er, Mitarbeiter des IFA und des Fachausschusses Maschinenbau, Fertigungssysteme, Stahlbau haben die Handlungshilfe „Gestaltung von Arbeitsplätzen mit kollaborierenden Robotern“ entwickelt. „Die Arbeitsschutzproblematik in diesem Punkt ist für den kollaborierenden Betrieb von Robotern eine ganz neue“, sagt Ottersbach im Gespräch mit Produktion.

Bislang konnten Unternehmen nur Erfahrungswerte aus anderen Bereichen für ihre Gefährdungsanalyse verwenden. Für das Gesicht wird in der Handlungshilfe nun eine maximale Quetschkraft von 65 N und ein maximaler Druck von 20 N/cm2 zugelassen. Wird ein Mensch mit einer Kraft von 65 N belastet, bedeutet das, dass auf ihn eine Gewichtskraft eines Eimers mit 6,5 l Wasser lastet. Die Erträglichkeit der Belastung hängt auch von der Flächengröße ab: Je kleiner, desto gefährlicher. Werden 65 N über eine Nadelspitze eingebracht, kann es zum Eindringen in den Körper und zu schweren Verletzungen kommen. Der Druckgrenzwert von 20 N/cm2 sorgt dafür, dass die örtliche Belastung z.B. auf einem Wangenknochen eines Menschen, erträglich bleibt.

Die Handlungshilfe gibt Unternehmen Grenzwerte an die Hand, die sie bei kollaborierenden Robotern einhalten sollten, wollen sie keine schwereren Verletzungen ihrer Arbeiter riskieren. Mehr zu dem Thema lesen Sie bald in der Produktion.

Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/72415/2003736/produktion/api

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