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Unternehmer reicht Klage ein

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Köln (ots) – Die Sparkasse KölnBonn ist beim Landgericht Köln auf Schadensersatz aufgrund Prozessbetrugs verklagt worden. Stellvertretend für eine Gruppe geschädigter Gläubiger hat ein Unternehmer die Klage eingereicht. Der Sparkasse KölnBonn (kurz: SKB) wird vorgeworfen, in einem Prozess, in dem sie auf Schadensersatz wegen eigensüchtiger Insolvenzverschleppung verklagt wurde, die Unwahrheit gesagt und entscheidende Unterlagen zurückgehalten zu haben. Diese inzwischen aufgetauchten Unterlagen belegen eindeutig, dass die SKB mehrere hundert Lieferanten und Dienstleister mit Hilfe von Scheindarlehen an ein Krisenunternehmen in eine „Lieferantenfalle“ gelockt hatte, indem sie ihnen die Bonität eines de facto insolventen Unternehmens vorgaukelte. Der durch die SKB verursachte Schaden wird vom Klägeranwalt mit rund 20 Millionen Euro beziffert.

Hintergrund der Klage gegen die SBK ist die Insolvenz der Kölner Mediengruppe Serges Medien GmbH (kurz: SMG) und ein damit einhergehender Prozess, den die Gläubigergruppe gegen das Finanzinstitut geführt und verloren hatte. Bei den Geschädigten handelt es sich um mittelständische Lieferanten und Dienstleister der inzwischen insolventen Mediengruppe. Die SKB war bei dem Unternehmen mit Darlehen bis zu 13 Mio. Euro engagiert und kannte als Hausbank sämtliche Kontostände der SMG. Obwohl die SKB wusste, dass die SMG insolvenzreif war, stützte sie das Unternehmen durch insolvenzverschleppende Maßnahmen mit der Folge, dass Dienstleister und Lieferanten über die mangelnde Bonität der SMG nachhaltig getäuscht wurden. Sie erteilte auf Bonitätsanfragen wider besseren Wissens positive Auskünfte. Während sich die SKB in der Zeit des Todeskampfes der SMG Sondervorteile sichern konnte, gingen die Gläubiger bei der späteren Insolvenz der SMG leer aus. Der Düsseldorfer Bankrechtspezialist und Kläger-Anwalt Dr. Eckhard M. Theewen: „Die SBK wollte sich durch die von ihr hinausgezögerte Insolvenz auf sittenwidrige und eigensüchtige Weise Vorteile vor allen anderen Gläubigern verschaffen.“

Im folgenden Prozess behauptete die SKB wahrheitswidrig, die SMG sei zum fraglichen Zeitpunkt liquide gewesen und verwies vor Gericht auf eine entsprechenden Einzelbilanz der SMG, die einen positiven Kassenbestand von 6,75 Mio. Euro auswies. Allerdings basierte dieser positive Kassenbestand auf einem Scheindarlehen der SBK, das von den Geschäftsführern nicht angetastet werden durfte. Es war damit liquiditätsunwirksam.

Auch standen diesem angeblichen „Guthaben“ Verbindlichkeiten seitens der Tochterunternehmen der SMG in etwa gleicher Höhe gegenüber, für die aufgrund einer Kompensationsvereinbarung die SMG voll haftete. Diese Verbindlichkeiten und sämtliche Bilanzen lagen der der SKB als Hausbank vor und bilden nun die Grundlage der eingereichten Klage. Sie beweisen eindeutig, dass die SKB im Prozess gelogen hatte. Sie hat die Täuschung im Prozess fortgesetzt und eine aus dem Zusammenhang gerissene Einzelbilanz vorgelegt und so den Prozessgerichten durch die Instanzen eine tatsächlich nie gegebene Liquidität der SMG vorgespiegelt. Schließlich versuchte die SKB, gegen einen der geschädigten Dienstleister, der mit nur 5.000,00 Euro geschädigt wurde, die Zwangsvollstreckung wegen der erschlichenen Prozesskosten in Höhe von über 77.000,00 Euro zu betreiben. Diesen Versuch hat das AG Düsseldorf vor kurzem abgeschmettert.

Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/83115/1762749/dr_theewen_bankrechtspraxis/api

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