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Stuttgarter Bestattungshaus Haller gibt 2011 erstmals Genussrechte heraus

Stuttgart (ots) – Mit der Ausgabe von Genussrechten geht das Bestattungshaus Christian Haller e.K. einen neuen und unkonventionellen Weg, um weiteres Wachstum zu finanzieren. Durch die Stärkung der Eigenkapitalbasis sollen neue Filialen in der Region Stuttgart eröffnet werden. Als eines der ersten Bestattungshäuser wählt Haller diese Anlageform und verspricht auf Basis des krisensicheren Geschäftsfeldes und der demografischen Entwicklung eine Anlagerendite von bis zu zehn Prozent.

Mit derzeit 14 Filialen in und um Stuttgart sowie mehr als 20 Mitarbeitern ist Haller das größte Bestattungsunternehmen in Baden-Württemberg und steht für vielfältige Servicedienstleistungen und unternehmerische Innovationskraft. Das Familienunternehmen belegte unter anderem beim Wettbewerb „Beste Arbeitsgeber Stuttgarts 2010“ den dritten Platz und erhielt mit 1,25 die beste Note, die der TÜV Saarland im Bereich Kundenzufriedenheit je vergeben hat.

Die Ausgabe von Genussrechten ist für das Unternehmen der konsequente Schritt in die Zukunft. „Qualitativ können wir im Prinzip kaum noch wachsen, aber dafür quantitativ – und das vor allem außerhalb der Stadtgrenzen“, erklärt Eigentümer Christian Haller seine Zukunftsstrategie. Für die 2011 geplante Eröffnung weiterer Haller-Filialen können maximal 20 Genussrechte bei einer Anlagesumme von mindestens 25.000 Euro gezeichnet werden. Die Zeichnungsfrist läuft bis 30. Januar 2011.

„Die Genusssrechte sind für die Anleger eine attraktive und risikoarme Kapitalanlage mit einer festen Rendite von vier Prozent“, erklärt Christian Haller. Darüber hinaus erfolgt eine variable jährliche Ausschüttung zwischen einem und sechs Prozent und des Nennbetrags Die ist von der Umsatzentwicklung der neuen Filialen abhängig. Die Gesamtrendite kann also bis zu zehn Prozent betragen.

Genussrechte sind eine Kapitalüberlassung mit einem festen oder variablen Gewinnanteil. Der Inhaber von Genussrechten erhält mit der Kapitalanlage bestimmte Gläubigerrechte wie beispielsweise Rückzahlungsansprüche oder einen Gewinnansprüche, ohne Rechte am Unternehmen selbst.

Genussrechte am Bestattungshaus Christian Haller e.K.

– Laufzeit bis zum 01.02.2016, danach Rückzahlung zum Nennbetrag

an den Anleger

– Eine vorzeitige Kündigung durch den Anleger ist nicht vorgesehen – Im Wege eines nicht-öffentlichen Angebots werden höchstens 20

auf den Namen lautende Genussrechte mit einem Nennbetrag von

jeweils 25.000 Euro angeboten

– Der Mindesterwerb beträgt ein Genussrecht (25.000 Euro)

– Die Ausgabe der Genussrechte erfolgt zum Nennbetrag (100

Prozent)

– Für diese Genussrechte besteht keine Prospektpflicht

Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/82729/1743608/bestattungshaus_christian_haller_e_k/api

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