ProConcept AG bringt Modell Lebensversicherung vor den EuGH
Zug (ots) – Der gestrige Tag wird sicher nicht ohne Folgen für die Versicherungsbranche bleiben: Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat drei von der proConcept AG betreute Verfahren verhandelt – nicht zum ersten Mal. Der Termin am 28. März verlief jedoch anders als bisher. Die Versicherungen wurden ausdrücklich vom Senat gebeten die Ansprüche nicht, wie bisher üblich, anzuerkennen, sondern endlich eine Entscheidung zuzulassen. Die betreffenden Versicherungen (Allianz und Zurich Deutscher Herold) folgten der Bitte und das oberste deutsche Zivilgericht konnte endlich handeln. Ein Verfahren hat der BGH augenblicklich dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt. Die übrigen zwei Verfahren sind ausgesetzt bis eine Entscheidung gefallen ist.
Strittig ist, ob das Widerspruchsrecht spätestens ein Jahr nach Zahlung des ersten Versicherungsbeitrages verjährt, wenn der Versicherungsnehmer nicht über sein Recht zum Widerspruch belehrt worden ist. Diese Rechtsfrage betrifft alle Lebensversicherungsverträge, die zwischen 1994 und 2008 abgeschlossen wurden.
Erst kurz vor dem Termin erkannte die Allianz die gesamten Klageforderungen in einem vierten Verfahren, das von der proConcept AG betreut wird, an. Zusätzlich gaben die BGH-Richter bereits im Vorfeld bekannt, dass sie eine Weiterreichung an den EuGH erwägen. Daher verwundert es umso mehr, dass am gestrigen Tag endlich ein weiterer Schritt zur Klärung der Grundsatzfrage beigegeben wurde.
Jens Heidenreich, Direktor der proConcept AG, dazu: „Zwar erscheint es uns als das ‚Wunder von Karlsruhe‘, dass die Versicherungen endlich Courage zeigten und eine Entscheidung zugelassen haben, aber vielleicht ist auch dieser Schritt wieder nur ein Teil der Prozesstaktik. Ich halte jede Wette, dass die Allianz vor der Entscheidung des EuGH das Verfahren durch Anerkenntnis beenden wird.“
Bei einer positiven Entscheidung durch den EuGH kommen auf die deutschen Versicherungen Nachregulierungen von mehreren hundert Millionen Euro zu.
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