Neuregelung der Bewertungsreserven stärkt Versicherte und den Zweitmarkt
Frankfurt/Main (ots) – Policen Direkt begrüßt die zum 21. Dezember 2012 in Kraft tretende Neuregelung der Bewertungsreserven der deutschen Lebensversicherer. Die Bereinigung der Bewertungsreserven um den Sicherungsbedarf stärkt langfristig die Versichertengemeinschaft, die vor Risiken, die sich aus der anhaltenden Niedrigzinsphase ergeben, nun besser geschützt ist. Die Neuregelung ist deshalb auch ein wichtiger Schritt in Richtung Anleger- und Verbraucherschutz und aufgrund der stärkeren Langfristgewichtung eine Verbesserung des Nachhaltigkeitsgedankens.
Dem Zweitmarkt bietet die Neuregelung eine bessere Planungssicherheit. Die Bewertungsreserven konnten bisher aufgrund ihrer hohen Volatilität bei der Kaufpreiserstellung kaum berücksichtigt werden. Das Herausrechnen dieser Schwankungen aus der Wertprognose macht den Ankaufprozess nun besser planbar. Daher werden die Versicherten nach Inkrafttreten der Regelung bei Verkauf ihrer Police auf dem Zweitmarkt im Durchschnitt höhere Kaufpreisvorteile erzielen können. Aufgrund der insgesamt verbesserten Rahmenbedingungen wird ein Anstieg des Handelsvolumens im Zweitmarkt erwartet. Der Zweitmarkt ist die geeignete Lösung für Versicherungsnehmer, sich vorzeitig und ohne Stornokosten von dem Vertrag zu trennen.
Kurzfristig führt die Neuregelung zu Wertkorrekturen der Bestandspolicen. Allerdings lässt sich daraus kein Stornogrund ableiten. Auf viele Policen wird die Neuregelung nur geringe Auswirkungen haben. Die Mehrzahl aller Verträge dürfte darüber hinaus auch gar nicht mehr fristgemäß zum 30.11. kündbar sein. Eine überhastete Kündigung würde sich dann doppelt nachteilig auf den Versicherungsnehmer auswirken: Zu den bekannten Nachteilen einer vorzeitigen Kündigung käme hinzu, dass zum Teil schon die Neuregelung bei der Berechnung der Bewertungsreserven greifen würde.
Aufrufen zur vorzeitigen Kündigung sind daher mit Vorsicht zu betrachten. Oft verbergen sich dahinter zweifelhafte Anbieter, die das Kapital der Versicherten für andere Zwecke nutzbar machen wollen.
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