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KfW und EIF weiten Zusammenarbeit aus

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Frankfurt (ots) –

KfW verbessert Gründungsförderung zum 1.4.2011

80 % Haftungsfreistellung nun auch bei Darlehen bis zu 100.000 EUR möglich

Garantie des Europäischen Investitionsfonds (EIF) für

KfW-Gründerkredite deutlich erhöht

Zum 1. April 2011 verbessert die KfW Bankengruppe ihr Angebot für Gründer: Im Mittelpunkt steht ein erweitertes Fremdkapitalangebot mit erhöhter Risikoübernahme der KfW. Im neuen KfW-Gründerkredit – StartGeld gewährt die Förderbank eine 80 %-ige Haftungsfreistellung künftig bei Darlehen bis zu 100.000 EUR; bisher war dies nur bei Darlehen bis zu 50.000 EUR möglich. Die Erhöhung des Finanzierungshöchstbetrags ist mit dem Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) der Europäischen Union realisiert worden. Der Europäischen Investitionsfonds (EIF) managt dieses Programm: Die von der KfW übernommenen Risiken werden teilweise von einer Garantie des EIF abgedeckt, die wiederum aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird. Mit der Ausweitung des Gründungsfinanzierungsangebots wurde der Garantierahmen des EIF deutlich erhöht.

„Gründer haben oft Schwierigkeiten bei der Finanzierung, weil diese für die Hausbanken risikoreich und kleinteilig ist. Deshalb sind wir hier als Förderbank gefragt. Mit der erhöhten Risikoübernahme wollen wir den Zugang zu zinsgünstigem Fremdkapital für noch mehr Gründer erleichtern“, sagt Dr. Axel Nawrath, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe. Laut KfW-Gründungsmonitor, der repräsentativen Befragung zum Gründungsgeschehen in Deutschland, decken 93% der Gründer, die externe Finanzmittel benötigen, ihren Bedarf mit 100.000 EUR und weniger. Mit dem neuen KfW-Gründerkredit – StartGeld werden somit neun von zehn Gründern erreicht.

„Wir freuen uns, die langjährige, erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen der KfW und dem EIF auszuweiten. Mit dem neuen, zusätzlichen Darlehensvolumen in Höhe von 440 Mio. EUR, das wir teilweise garantieren, werden wir deutschlandweit ca. 9.000 weitere Existenzgründer unterstützen“, erläutert Richard Pelly, Geschäftsführender Direktor des EIF. Der EIF unterstützt das KfW-StartGeld im Rahmen des CIP der Europäischen Union bereits seit Programmbeginn 2008.

Die KfW ist im Rahmen des EU-Programms der größte Garantienehmer und bietet ein Beispiel dafür, wie nationale und europäische Fördermittel sich sinnvoll ergänzen können, um das gemeinsame Ziel der verbesserten Gründungsfinanzierung zu erreichen.

Das KfW-Gründungsangebot in Form von Krediten und Nachrangdarlehen im Überblick: – KfW-Gründerkredit: Hier wird klassisches Fremdkapital für

Gründer und junge Unternehmen bis zu drei Jahren bereitgestellt.

Der neue Finanzierungshöchstbetrag beim KfW-Gründerkredit –

StartGeld beträgt 100.000 EUR (ab 01. April 2011). Mit der

beantragten Summe können Investitionen komplett und

Betriebsmittel in Höhe von bis zu 30.000 Euro finanziert werden.

Die KfW übernimmt hierbei 80 % der Kreditrisiken der Hausbank.

Mit dem KfW-Gründerkredit – Universell können Gründer und jungen

Unternehmen Fremdkapital für Investitionen und Betriebsmittel

bis zu einem Kredithöchstbeitrag von 10 Mio. EUR pro Vorhaben

beantragen. Es kann auch hier 100 % der Investitionssumme

finanziert werden.

– ERP-Kapital für Gründung: Mezzaninekapital bis zu 500.000 EUR in

Form von unbesichertem Nachrangdarlehen für Existenzgründer und

junge Unternehmen (bis zu 3 Jahre). Bis zu 40 % der

Gesamtinvestitionssumme können hierüber finanziert werden, die

Tilgung erfolgt erst ab dem 8. Jahr.

– Darüber hinaus steht auch Gründern mit dem

ERP-Regionalförderprogramm ein zinsgünstiges Fremdkapitalangebot

zur Verfügung, mit dem Investitionen in regionalen

Fördergebieten (Höchstbetrag 3 Mio. EUR pro Vorhaben) finanziert

werden können.

Service: Interessierte können sich beim Infocenter der KfW Bankengruppe: 01801-241124 beraten lassen oder auf www.kfw.de/gruenderkredite informieren.

Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/41193/2005463/kfw/api

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