"Ich finde, dass die Fondsgesellschaften da herausgehen sollten", so der Ombudsmann für Investmentfonds Gerd Nobbe
Frankfurt (ots) – Beschwerden von Anlegern betreffen vor allem offene Immobilienfonds / Nobbe sieht bei Prospekten mancher Anbieter angreifbare Punkte wegen mangelnder Risiko-Aufklärung
Frankfurt, 13. Juni 2012 – Der seit 2011 tätige Ombudsmann für Investmentfonds, Gerd Nobbe, rät Kapitalanlagegesellschaften, künftig von Wetten auf steigende Nahrungsmittelpreise abzusehen. „Ich finde, dass die Fondsgesellschaften da herausgehen sollten“, sagte Nobbe im Interview mit dem Anlegermagazin ,Börse Online‘ (Ausgabe 25/2012, EVT 14. Juni). Rechtlich sei es nicht zu beanstanden, wenn ein Fonds auf steigende Nahrungsmittelpreise setze und das im Fondsprospekt stehe, aber das schließe einen moralischen Appell ja nicht aus, so der ehemalige BGH-Richter Nobbe in seinem ersten Interview als Ombudsmann. Die Debatte um diese Anlageform hat sich nach der Vorlage der Foodwatch-Studie zum Einfluss von Finanztransaktionen auf die Nahrungsmittelpreise im Herbst vergangenen Jahres noch verschärft. So hat Deka angekündigt, Wetten auf Grundnahrungsmittel in den Rohstoff-Produkten zu stoppen, und Union Investment prüft derzeit die eigenen Aktivitäten bei Agrar-Rohstoffen.
In seiner Funktion als Ombudsmann hat Nobbe bisher vor allem mit Kunden offener Immobilienfonds zu tun. „Zwei Drittel der Beschwerden betreffen offene Immobilienfonds, die die Rücknahme von Anteilscheinen ausgesetzt haben oder die abgewickelt werden“, sagte Nobbe. Dabei könne er nur Fälle bearbeiten, die eine Fondsgesellschaft selbst betreffen, zum Beispiel Beschwerden über Verkaufsprospekte. Bei Kritik an der Beratung müssten sich die Anleger an die Ombuds-Stellen der jeweiligen Bankengruppe wenden. Bei Prospekten offener Immobilienfonds sieht Nobbe vor allem zwei kritische Punkte: „Erstens haben einige Anbieter ab einem gewissen Zeitpunkt möglicherweise nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt. Konkret geht es darum, dass manche Fonds ihre Prospekte im Zuge der Finanzkrise hätten ändern müssen“, erklärte Nobbe. „Vor der Finanzkrise kannte man bestimmte Risiken noch nicht. Seit der Krise aber hätte man die Prospekte einiger offener Immobilienfonds so nicht verwenden dürfen.“
Nobbe monierte gegenüber ,Börse Online‘ außerdem, dass das Prozedere in der Phase der Abwicklung bei den betreffenden Fonds nicht klar beschrieben sei. Das bedeutet für Anleger, dass sie nur dann Chancen haben, einen Vergleichs- oder günstigen Schlichtungsvorschlag zu bekommen, wenn sie erst nach Ausbruch der Finanzkrise einen offenen Immobilienfonds gekauft haben, der heute abgewickelt wird. Hintergrund ist, dass Prospekthaftungsansprüche drei Jahre nach Erwerb der Fondsanteile verjähren. Sobald dieser Anspruch verjährt ist, darf der Ombudsmann nicht mehr schlichten.
Bislang hat Nobbe 33 Vergleichs- und Schlichtungsvorschläge gemacht, 18 davon drehten sich um offene Immobilienfonds. „Es handelt sich aber nicht nur um Entscheidungen, die positiv für die Anleger sind“, sagt er. Teils handelt es sich dabei ohnehin um Sonderfälle. Als generell wich¬tig bezeichnet der Ombudsmann, dass der Anleger das Ziel seines Schlichtungsantrags deutlich macht.
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