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Hahn Rechtsanwälte führen Pilotklage gegen SEB AG

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Bremen (ots) – Geschlossene Lebensversicherungsfonds, die in britische Zweitmarktpolicen investiert haben, entwickeln sich häufig nicht wie prognostiziert. „Als Ursache wird dabei oft die Wirtschafts- und Finanzkrise genannt. Doch darüber hinaus gibt es einen ganz anderen Grund“, weiß Fachanwältin Dr. Petra Brockmann von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp). So seien ganz einfach die Prognosen häufig zu optimistisch angesetzt worden. Ein Beispiel sei die Kalkulation der MPC Rendite-Fonds Britische Leben plus II GmbH Co. KG, bei der jährliche Wertzuwächse von 8,7 Prozent bis 9,8 Prozent zugrunde gelegt worden sind. „Das war nicht plausibel und auch nicht vertretbar. Denn schon bei der Gründung der Fondsgesellschaft im Jahre 2005 waren derartige Wertentwicklungen bei den britischen Lebensversicherungen nicht mehr realistisch“, so Brockmann. Nach dem von hrp in Auftrag gegebenen Sachverständigengutachten sind die jährlichen Wertzuwächse britischer Policen seit 2002 massiv eingebrochen; in den Jahren 2003 und 2004 gab es sogar Verluste.

Hrp hat bereits im Dezember 2010 eine erste Pilotklage gegen die SEB AG wegen fehlerhafter Anlageberatung eingereicht, die beim Landgericht Lübeck anhängig ist. Der SEB AG wird dabei unter anderem zum Vorwurf gemacht, das Fondskonzept nicht ausreichend mit dem banküblichen kritischen Sachverstand geprüft zu haben. Der Kläger hatte sich im Jahre 2007 insbesondere an der MPC Rendite-Fonds Britische Leben plus II GmbH Co. KG mit 100.000 Euro zzgl. 5 Prozent Agio beteiligt. Die Beteiligungen sind unter anderem von der SEB AG vertrieben worden. Die TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH hat bereits mit Schreiben vom 23. September 2010 mitgeteilt, dass aus heutiger Sicht ein Kapitalerhalt für die Anleger nicht sichergestellt ist.

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird in JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2010/2011, als eine der empfohlenen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz benannt. Der Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den „häufig empfohlenen“ Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschließlich Kapitalanleger.

Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/61631/2045911/hahn_rechtsanwaelte_partnerschaft/api

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