Hahn Rechtsanwälte erstreiten Schadensersatz für Anleger – Kick-Back
Bremen (ots) – Wegen nicht offengelegter Rückvergütungen durch die beratende Kreissparkasse hat das Landgericht Stuttgart am 5. April 2011 einem von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) vertretenem Anleger Schadensersatz in Höhe von fast 75.000 Euro zugesprochen. Der Kläger hatte auf Empfehlung der Kreissparkasse Waiblingen eine Beteiligung an dem geschlossenen Immobilienfonds LOVOR Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH Co. KG „Beteiligungsangebot 34, Büro- und Verwaltungsgebäude am Spittelmarkt, Berlin-Mitte“ in Höhe von nominal 160.000 DM gezeichnet. Er setzte dabei 116.960 DM Eigenkapital ein, 26,9 Prozent bestanden aus einem obligatorischen Darlehen, ein Agio hatte er nicht zu zahlen.
Nach mittlerweile ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes muss eine Bank, die im Rahmen eines Beratungsvertrages Fondsanteile empfiehlt, darauf hinweisen, dass sie Rückvergütungen erhält. Diese Rechtsprechung hat auch das Landgericht Stuttgart in seinem Urteil vom 05.04.2011 aufgegriffen und dem Anleger Schadensersatz zugesprochen, weil die beklagte Kreissparkasse Rückvergütungen in Höhe von mindestens 8% des aufgebrachten Eigenkapitals erhalten hat, die nicht offengelegt worden sind. Dabei hielt es das Landgericht für unerheblich, ob diese Rückvergütungen aus einem Ausgabeaufschlag (Agio) oder aus sonstigen Positionen gezahlt werden.
„Das Landgericht liegt im Ergebnis auf der Linie des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes, der jüngst in einem Beschluss vom 09.03.2011 ausgeführt hat, dass offenlegungspflichtige Rückvergütungen auch dann vorliegen, wenn Provisionen etwa aus ausgewiesenen Eigenkapitalvermittlungskosten gezahlt werden“, so Fachanwältin Dr. Petra Brockmann von hrp. „Auch in den Fällen, in denen kein Agio gezahlt worden ist, können sich Anleger unter Umständen auf die Kick-Back-Rechtsprechung stützen und sind demnach so zu stellen wie wenn sie die Beteiligung nicht gezeichnet hätten“, erläutert Dr. Brockmann weiter.
Zum Kanzleiprofil:
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2010/2011, als „empfohlene Kanzlei“ bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den „häufig empfohlenen“ Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschließlich Kapitalanleger.
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