Fachanwalt Hahn: "Anleger können bei Falschberatung Schadensersatzansprüche geltend machen"
Hamburg (ots) – Der seit zwei Jahren geschlossene offene Immobilienfonds „SEB ImmoInvest“ hat am 7. Mai 2012 für einen Tag geöffnet. Jetzt gab die Geschäftsführung der SEB Asset Management bekannt, dass mit der Liquiditätsquote von 30 Prozent die in Auftrag gegebenen Rückgabewünsche nicht bedient werden könnten und der Fonds daher abgewickelt werden müsse. Im Klartext: „Jetzt gehen alle Anleger leer aus, ihre Rückgabewünsche werden nicht erfüllt“, sagt der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn. Beim SEB ImmoInvest sind rund 350.000 Kapitalanleger mit mehr als sechs Milliarden Euro investiert. Davon sind laut Fondsmanagement 92 Prozent von Privatanlegern. Dachfonds und institutionelle Anleger halten jeweils vier Prozent.
Anleger des SEB ImmoInvest haben laut Hahn drei Handlungsalternativen.
-„Erstens können betroffene Anleger ihre Anteile weiter halten und hoffen, dass der Fonds bei Abwicklung die Immobilien zu den jeweiligen Verkehrswerten verkaufen kann.
-Zweitens können Anleger, die aktuell Liquiditätsbedarf haben, ihre Anteile am Zweitmarkt mit einem Abschlag von zurzeit 30 Prozent verkaufen.
-Drittens können Anleger, die den entstehenden Schaden nicht hinnehmen wollen, Schadensersatz gegen die beratende Bank und/oder die Kapitalanlagegesellschaft geltend machen. Grundlage dafür sind eine mögliche Falschberatung oder eventuell fehlerhafte Angaben im Prospekt.“
Die Vertretung der Anlegerinteressen sollte durch einen Fachanwalt erfolgen. Mit dem SEB ImmoInvest wird jetzt der neunte bundesdeutsche offene Immobilienfonds abgewickelt.
Nach Auffassung von Peter Hahn ist jetzt auch von einer Abwicklung des CS Euroreal in den nächsten Tagen auszugehen. Hahn weiter: „Betroffene Anleger müssen sich in jedem Fall auf Verluste einstellen. Es sei denn, sie können Schadensersatzansprüche erfolgreich durchsetzen.“ Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) vertreten bereits zahlreiche Anleger des SEB ImmoInvest und des CS Euroreal. Die Kanzlei hat erstinstanzlich beim Landgericht Frankfurt/M. zwei positive Urteile für Anleger von offenen Immobilienfonds erstritten.
Zum Kanzleiprofil:
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2011/2012, als „häufig empfohlene Kanzlei“ bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den „häufig empfohlenen“ Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschließlich Kapitalanleger.
Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/61631/2248268/der-seb-immoinvest-wird-abgewickelt-fachanwalt-hahn-anleger-koennen-bei-falschberatung/api