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EuGH Urteil sorgt für Rechtssicherheit und Gleichbehandlung bei NPL-Transaktionen

Berlin (ots) – Seit dem Jahr 2004 wurden NPL-Transaktionen durch unklare Vorgaben aus dem Bundesfinanzministerium zu der Umsatzsteuerpflicht derartiger Verkäufe belastet. Es fehlte eine klare Zuordnung und Bemessungsgrundlage. Mit der Entscheidung des EuGH vom 27.10.2011 zum Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs vom 10.12.2010 ist nun diese lange fehlende Rechtssicherheit wieder hergestellt worden. Der EuGH hat entschieden, dass der Ankauf zahlungsgestörter Forderungen zu keiner Umsatzsteuerpflicht führt.

Die BKS, die einen Großteil der im Ankauf von zahlungsgestörten Forderungen aktiven Unternehmen in Deutschland vertritt, begrüßt diese klarstellende Entscheidung sehr. Auch für die Forderungsverkäufer ist diese Entscheidung sehr positiv, da ein Diskussionspunkt im Rahmen der Vertragsverhandlungen zukünftig entfällt.

BKS-Präsident Jörg Keibel führt hierzu aus: „Neben der lange erwarteten Klarstellung ist vor allem die wiederhergestellte Gleichbehandlung aller NPL-Käufer überaus wichtig, da die regionalen Finanzverwaltungen sehr unterschiedliche Kriterien bei der Bemessung der Umsatzsteuerpflicht angelegt haben. Dieses hat teilweise zu Wettbewerbsverzerrungen geführt.“

Neben dieser Vereinfachung der Transaktionen wird es auch zu einer Standardisierung des Verkaufsprozesses und der Kaufverträge kommen. Zu diesem Zweck wurde vor kurzem der Deutsche Kreditmarkt-Standards e.V. gegründet, bei dem die BKS Gründungsmitglied ist.

Grundlegende Informationen zur BKS sind auf der Website der BKS unter www.bks-ev.de abrufbar.

Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/69705/2144533/bundesvereinigung-kreditankauf-und-servicing-e-v-bks-eugh-urteil-sorgt-fuer-rechtssicherheit-und/api

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