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Erst zum Versicherer, dann zum Anwalt

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München (ots) –

– FinanceScout24: Telefonische Erstberatung kann Kosten sparen – Kunden sollten sich aber nicht in jedem Fall von einer Klage

abbringen lassen

– Mediationsangebote stoßen noch auf wenig Akzeptanz

„Zum Glück haben wir noch keine amerikanischen Verhältnisse. Die Bundesbürger rennen nicht wegen jedem Streit sofort zum Anwalt und ziehen vor den Kadi.“ Mit diesen Worten kommentiert Dr. Errit Schlossberger, Geschäftsführer des unabhängigen Verbraucher- und Finanzportals FinanceScout24, eine aktuelle Studie des Beratungsunternehmens MSR Consulting. Dessen Studie „KUBUS Rechtsschutz 2010“ kommt zu dem Ergebnis, dass die Meldung von Rechtsschutzfällen direkt beim Anwalt in den vergangenen drei Jahren abgenommen hat. Im Jahr 2008 war der Anwalt für 39 Prozent der Versicherten mit Rechtsschutzfall die erste Anlaufstelle. 2010 wandten sich nur noch 35 Prozent direkt an eine Kanzlei.

„Versicherte kontaktieren immer öfter zuerst den Versicherer. Dieser Trend spart nicht nur der Assekuranz Kosten, sondern garantiert langfristig auch, dass die Prämien für die Kunden bezahlbar bleiben“, erklärt Schlossberger. Deshalb sei es grundsätzlich begrüßenswert, wenn sich Rechtsschutzversicherer stärker als Dienstleister positionieren und im Schadenfall telefonische Beratung anbieten sowie die Versicherten mit Adressen von Fachanwälten unterstützen. Laut KUBUS-Studie sind Kunden mit der Abwicklung ihres Falls zufriedener, wenn zuvor eine telefonische Rechtsberatung stattfand und ein Anwalt empfohlen wurde.

Schlossberger zufolge sollten sich Kunden nicht scheuen, solche Schaden-Hotlines anzurufen: „Man kann sich relativ sicher sein, dass am anderen Ende der Leitung ein kompetenter Experte sitzt. Der Außendienstbetreuer, bei dem man die Police vielleicht abgeschlossen hat, kann das meist gar nicht leisten.“ Allerdings sollte man sich auch nicht gleich von einer Klage abbringen lassen, warnt Schlossberger. Denn natürlich sei dies für den Versicherer die kostengünstigste Lösung. „Hier hilft nur nüchternes und sachliches Abwägen“, rät der FinanceScout24-Geschäftsführer. „Wenn es um viel Geld geht und eine Klage gute Erfolgsaussichten hat, sollte man das auch durchziehen.“ Wer jedoch nur dem ungeliebten Nachbarn übel mitspielen wolle und um Mini-Beträge streite, sollte bedenken, dass die Versicherer meist nicht lange fackeln, ehe sie klagewütigen Kunden kündigen. „Schon nach zwei teuren Fällen kann es eng werden. Das aber sollte tunlichst vermieden werden“, warnt Schlossberger. „Denn dann wird es schwierig, bei einem anderen Anbieter eine Police zu erhalten, weil diesem die vorangegangene Kündigung nicht verschwiegen werden darf.“

Sofern alle Konfliktparteien zustimmen, können Mediationsangebote der Rechtsschutzversicherer, also die außergerichtliche Vermittlung durch neutrale Mediatoren, ein sinnvoller Kompromiss sein. Schlossberger wünscht sich, dass die Versicherer hier noch mehr Aufklärungsarbeit leisten: Zum Beispiel müsse den Kunden noch besser deutlich gemacht werden, dass der Anspruch auf Kostenerstattung bei einem erfolglosen Mediationsversuch nicht verloren gehe.

Die Vorteile der Mediation lägen auf der Hand: Während sich ein Gerichtsverfahren unendlich in die Länge ziehen kann, erzielt ein Mediator oft schon binnen drei bis vier Wochen eine Lösung. Zudem ist diese oft nachhaltiger als ein Gerichtsurteil, weil der erfolgreichen Mediation immer ein Konsens der Streithähne zugrunde liegt. „Besonders bei Konflikten mit Verwandten oder auch Arbeitskollegen ist es wichtig, den Gesprächsfaden nicht abreißen zu lassen“, erklärt Schlossberger. „Ein Mediator bringt die Parteien an einen Tisch und überbrückt Kommunikationsdifferenzen.“ Darüber hinaus sei die Mediation deutlich günstiger als ein Gerichtsverfahren.

Dieser Aspekt dürfe nicht unterschätzt werden. Denn der Käufer einer Rechtsschutz-Police habe nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. „Der Versicherungsnehmer muss sich an Auflagen halten, wenn er seinen Versicherungsschutz komplett aufrechterhalten möchte“, erklärt Schlossberger. „So ist der Versicherte stets gehalten, seine Kosten so gering wie möglich zu halten. Das heißt auch, dass die Anzahl der Gerichtsprozesse auf ein Minimum reduziert werden muss.“

Generell empfehle es sich, die Preise und Leistungen verschiedener Anbieter von Rechtsschutz-Policen gründlich zu vergleichen und darauf zu achten, ob Angebote wie die Einschaltung eines Mediators Teil der Leistungen sind. „Die teuerste Police ist mitnichten immer die beste“, erklärt Schlossberger. „Durch einen Wechsel des Anbieters lässt sich bares Geld sparen.“

Über Preise und Leistungsumfang von Rechtsschutzversicherungen informiert der Vergleichsrechner von FinanceScout24:

http://www.presseportal.de/go2/FinanceScout24_Vergleichsrechner

Über FinanceScout24:

Die FinanceScout24 GmbH betreibt eines der größten deutschen Finanzportale im Internet und bietet ihren Nutzern den kostenlosen Vergleich und den Online-Abschluss von Versicherungen, Produkten zur Altersvorsorge, Baufinanzierungen, Ratenkrediten, Geldanlageprodukten sowie Strom-, Gas- und Telekommunikationstarifen. Dabei sorgt FinanceScout24 für Transparenz bei allen relevanten Finanzentscheidungen.

FinanceScout24 ist Teil der Scout24-Gruppe, deren Angebote monatlich rund 8 Millionen Menschen nutzen. Als starker Partner unterstützt Scout24 seine Kunden bei wichtigen Entscheidungen, insbesondere in den Lebensbereichen Wohnen, Mobilität, Job, Partnerschaft und Finanzen. Neben FinanceScout24 zählen AutoScout24, ElectronicScout24, FriendScout24, ImmobilienScout24, JobScout24 und TravelScout24 sowie das Portal Jobs.de zur Scout24 Gruppe. Scout24 ist Teil des Deutsche Telekom Konzerns.

Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/50682/1757300/financescout24/api

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