Endgültige Liquidation des SEB Immoinvest
Köln (ots) – Der offene Immobilienfonds SEB Immoinvest, dessen Anteilsscheinausgabe und -rückgabe für nunmehr zwei Jahre ausgesetzt war, soll nach Bekanntgabe durch das Fondsmanagement vom 07.05.2012 endgültig geschlossen bleiben und nun liquidiert werden.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Am 07.05.2012 habe das Fondsmanagement des SEB Immoinvest erstmals die Anleger selbst über das Schicksal des Fonds entscheiden lassen. Der Fonds sollte, so das Vorhaben des Fondsmanagements, zunächst am 07.05.2012 für einen halben Handelstag wieder geöffnet werden um abzuwarten, ob das Fondsvermögen ausreicht um die Rückgabewünsche der Anleger vollständig zu befriedigen. Wäre dies der Fall gewesen, hätte der Fonds endgültig die Anteilsscheinausgabe und -rückgabe wieder aufgenommen. Wie das Fondsmanagement am 07.05.2012 dann bekannt gegeben haben soll, habe das vorhandene Fondsvermögen nicht ausgereicht, dem Ansturm der Anleger gerecht zu werden, so dass der Fonds nun endgültig liquidiert werde.
Für die Anleger heißt das, dass der Fonds nun bis zum 30.04 2017 seine sämtlichen Immobilien verkaufen muss und den Erlös anteilig an die Anleger auskehre. Die erste Tranche soll für Juni dieses Jahres geplant sein.
Es ist jedoch völlig ungewiss wie viel Gelder die Anleger zurückerhalten und wann dies der Fall sein wird. Es könnten jedoch Schadenersatzansprüche der Anleger bestehen. Ansatzpunkt für eine Schadensersatzhaftung der Bank können Rückvergütungen sein, die die Bank für die Vermittlung des Fonds erhalten hat (sog. „Kick-Backs“), ohne sie gegenüber dem Anleger offenzulegen. Auch verschwiegene Kick-Back-Zahlungen können nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Schadensersatzansprüche auslösen.
Anlegern, denen der Fonds als äußerst sicher mit jederzeitiger Verfügbarkeit ihres Kapitals dargestellt wurden, ist zu empfehlen, ihre Beteiligung von einem Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. In dieser Darstellung kann eine schuldhafte Falschberatung der Bank liegen, die zum Schadensersatzanspruch des Anlegers führen kann. Dabei sollte nicht zu lange gezögert werden, da etwaige Schadenersatzansprüche der Verjährung unterliegen.
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Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/105563/2263099/endgueltige-liquidation-des-seb-immoinvest/api