Frankfurt am Main (ots) – Wirtschaftsminister Dieter Posch: „Rekordjahr 2010 für Existenzgründerdarlehen – Über 14.000 Arbeitsplätze in Hessen gesichert“
„Mit der Gründung der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen im August 2009 wurden in Hessen erfolgreich die Weichen für eine moderne zukunftsfähige und reaktionsschnelle Wirtschaftsförderung gestellt. Das Konzept hat sich bewährt und die moderne Förderpolitik zeigt Wirkung. Das erste volle Förderjahr 2010 war ein Rekordjahr mit Blick auf die Förderprogramme für Existenzgründer und solche für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU). Insgesamt wurden 1.023 Anträge mit einem Volumen von 199,4 Millionen Euro 2010 im Förderprogramm Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen (GuW Hessen) zugesagt. Das ist im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg um mehr als 30 Prozent (2009: 905 Anträge, über 151,9 Millionen Euro)“, sagten der Hessische Wirtschaftsminister Dieter Posch und der Sprecher der Geschäftsführung der WIBank, Dr. Herbert Hirschler. „Es zeigt sich, dass die politische Entscheidung, das vorhandene Sondervermögen für Wirtschaftsförderung einzusetzen, die richtige war, weil damit praktisch revolvierende Fonds geschaffen wurden, die nicht nur einmal ausgegeben werden können, sondern immer wieder zum Einsatz kommen“, sagte Posch.
Hirschler ergänzte: „Seit Mitte des letzten Jahres war zu beobachten, dass die Investitionstätigkeit der mittelständischen Unternehmen spürbar zunimmt und vermehrt Kredite für Neu- und Ersatzinvestitionen nachgefragt werden. Zu Recht kann die verstärkte Nachfrage nach Kreditmitteln als Indikator für den Aufschwung nach der Wirtschafts- und Finanzkrise bezeichnet werden.“ Diese Tatsache spiegele sich auch in der Entwicklung der Volumina auf der Branchenebene wider. So konnten beispielsweise der Anteil des/der Maschinenbaus/Metallindustrie und der sonstigen Industrie am Gesamtvolumen im Vergleich zum Vorjahr gesteigert werden. „Die Anhebung des Darlehenshöchstbetrages auf 2 Mio. Euro hat das Programm zusätzlich beflügelt“, sagte Dr. Hirschler.
Mit den Förderdarlehen wurden im vergangenen Jahr Investitionen in Höhe von 283,9 Mio. Euro angestoßen (Vorjahr: 236,8 Mio. Euro). Im Durchschnitt wurden dabei pro Vorhaben 194,9 T Euro Förderdarlehen eingesetzt (Vorjahr: 167,9 T Euro). Mit dem zugesagten Fördervolumen konnten 14.474 Arbeits- und Ausbildungsplätze gesichert und 828 neue Arbeits- und Ausbildungsplätze geschaffen werden. Räumliche Verteilung: größter Anteil in Südhessen, höchster Zuwachs in Nordhessen
„Der größte Anteil der Förderdarlehen mit einem Volumen von insgesamt 92,6 Mio. Euro floss nach Südhessen,in den Regierungsbezirk Darmstadt. Danach folgten der nordhessische Regierungsbezirk Kassel mit einem Zusagevolumen von 59,5 Mio. Euro und der mittelhessische Regierungsbezirk Gießen mit einem Volumen von 47,3 Mio. Euro. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zeichnete sich mit 53,4 Prozent der höchste Zuwachs in Nordhessen ab (Vorjahr: 38,8 Mio. Euro). In Mittelhessen stieg das Volumen um 42,5 Prozent (Vorjahr: 33,2 Mio. Euro) und in Südhessen um 15,9 Prozent (Vorjahr: 79,9 Mio. Euro)“, erläuterte Posch. Auf Landkreisebene stehe der Landkreis Fulda mit einem Zusagevolumen von 23 Mio. Euro an der Spitze, gefolgt von dem Main-Kinzig-Kreis mit 14,2, Mio. EUR.
Die Förderdarlehen aus dem Kreditprogramm GuW Hessen dienen der Finanzierung des langfristigen Kapitalbedarfs bestehender und neu gegründeter kleiner und mittlerer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehöriger der freien Berufe, die in Hessen investieren.
Neue Regelungen 2011
„Wir wollen mit flexiblen Programmanpassungen Antworten auf veränderte Anforderungen geben“, so Hirschler. „Neu ist, dass seit dem 01.01.2011 im Rahmen dieses Kreditprogramms auch Vorhaben außerhalb Hessens gefördert werden können, sofern der Antragsteller seit mindestens zwei Jahren seinen Sitz in Hessen hat, mit dem Förderdarlehen die Wettbewerbsfähigkeit langfristig sichert und den Erhalt hessischer Arbeitsplätze gewährleistet“.
Förderfähig sind neben Investitionen im Zusammenhang mit Existenzgründungen, der Schaffung neuer sozialversicherungs-pflichtiger Ausbildungs- und Arbeitsplätze sowie Erweiterungs- und Festigungsinvestitionen seit dem 01.06.2010 nun auch Finanzierungen von Immobilien mit anschließender Vermietung oder Verpachtung an Dritte. Dabei muss es sich jedoch um Investitionen in die Erhaltung oder Schaffung einer sozialen Infrastruktur handeln (beispielsweise ärztliche Versorgungszentren, Altenpflegeinrichtungen, Gründerzentren oder kulturelle Einrichtungen). Die Darlehenshöchstbeträge werden dabei auf 2 Mio. Euro erhöht“.
Als neu bezeichnete Hirschler auch, dass seit dem 01.01.2011 das im Kreditprogramm GuW Hessen geführte Sonderprogramm Betriebsmittel nach der De minimis-Beihilferegelung weitergeführt werde. „Damit wird es möglich, dass Unternehmen beispielsweise Warenlager oder Liquiditätsengpässe finanzieren können.“
Der Wirtschaftsminister betonte, dass die Darlehen über die jeweilige Hausbank ausgereicht würden. Mehr als die Hälfte der Anträge sei aus dem Sektor der Genossenschaftsbanken vorgelegt worden und gut 40 Prozent aus dem Sparkassenbereich. Es folgen dann die privaten Kreditinstitute. „Damit ist auch sichergestellt, dass die Kunden aller Kreditinstitute Zugang zu den günstigen Förderkonditionen haben“, so Posch.
„Das Institut WIBank hat aktiv und sehr erfolgreich gegen die Wirtschaftskrise gearbeitet. Knapp 200 Mio. Euro Darlehensvolumen wurden 2010 zugesagt. Das ist im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg um mehr als 30 Prozent. Seit Januar sind auch Vorhaben außerhalb Hessens förderfähig und insgesamt wurden Investitionen von rund 284 Millionen EUR angestoßen. Besser kann eine zukunftsfähige Wirtschaftspolitik nicht aussehen. Hessen und die WIBank – das ist eine starke Partnerschaft“, fasste Posch das Ergebnis zusammen.
Hintergrund
Das Programm Gründungs- und Wachstumsfinanzierung fördert durch zinsvergünstigte Kredite Existenzgründungen und Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen in Hessen. Ein GuW-Kredit kann für folgende Verwendungszwecke gewährt werden: Existenzgründungen, Investitionen, die zusätzliche sozialversicherungspflichtige Dauerarbeitsplätze schaffen und/oder sichern, Erweiterungs- oder Festigungsinvestitionen Im Rahmen des GuW Hessen – Sonderprogramms Betriebsmittel können zusätzlich folgende weitere Kosten finanziert werden: Betriebsmittel, Warnlager, Auftragsvorfinanzierung, spezielle Anschlussfinanzierungen, Liquiditätsengpässe.
Unter der sogenannten De-minimis-Verordnung (VO [EG] der Kommission vom 15.12.2006 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf De-minimis-Beihilfen) können von staatlichen Stellen kleine Beträge als transparente Beihilfen an Unternehmen gewährt werden. Die Kommission geht hierbei davon aus, dass diese Beihilfen – angesichts ihrer geringen Höhe – keine spürbaren Auswirkungen auf den Handel zwischen den Mitgliedstaaten haben und sich somit nicht wettbewerbsverzerrend auswirken. Grundsätzlich darf ein Unternehmen bis zu 200.000,00 Euro De-minimis-Beihilfen innerhalb des laufenden und der beiden vorangegangenen Kalenderjahre erhalten.
Die WIBank bietet das Kreditprogramm GuW Hessen im Rahmen einer Kooperation mit dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL) und der KfW Bankengruppe an. Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen refinanziert sich für diese Darlehen bei der KfW Bankengruppe. Diese aufgenommenen Mittel werden abhängig vom Investitionsort um 0,20 bis 0,40 Prozent-Punkte für den Endkreditnehmer zinsvergünstigt.
Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) ist eine rechtlich unselbständige Anstalt in der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale – Helaba. Das Institut bündelt nahezu das gesamte öffentliche Fördergeschäft in Hessen. Der Europäische Strukturfonds und die europäische Landwirtschaftsförderung werden hier administriert, die Förderprogramme des Bundes und der Großteil der Programme des Landes Hessen umgesetzt. Darüber hinaus bietet die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen auch eigene Finanzierungsprogramme zu einem günstigen Zinssatz an. Dieses Aufgabenspektrum ist in der Landschaft der Förderbanken der Bundesrepublik Deutschland einzigartig. Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen arbeitet wettbewerbsneutral mit allen Banken und Sparkassen zusammen. Kontakt: Ulrike Franz-Stöcker Pressesprecherin Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung Kaiser-Friedrich-Ring 75, 65185 Wiesbaden Tel 0611 815 2020 Mail: ulrike.franz-stoecker@hmwvl.hessen.de www.wirtschaft.hessen.de WIBank: Claudia Ungeheuer Referentin Öffentlichkeitsarbeit Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen Strahlenbergerstraße 11, 63067 Offenbach Tel.: 069 9132 3716 Mail: claudia.ungeheuer@wibank.de www.wibank.de
Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/55060/1752538/helaba_landesbank_hessen_thueringen/api