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Ein Hamburger Anleger verklagt Postbank wegen Falschberatung beim CS Euroreal

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Hamburg (ots) – Ein Hamburger Anleger verklagt die Deutsche Postbank AG. Der Grund: Falschberatung in Zusammenhang mit dem Erwerb von Anteilen an dem offenen Immobilienfonds „CS Euroreal“. Die Klage wurde beim Landgericht Hamburg eingereicht. Der 58jährige ehemalige Fernmeldehandwerker, der seit 2009 arbeitslos ist, wollte im März 2010 seine Abfindung anlegen. Der Anlagebetrag sollte zur Altersvorsorge dienen und jederzeit verfügbar sein. Auf Empfehlung der Postbank hat er für 50.000,00 Euro 802,409 Anteile am CS Euroreal erworben. Der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft macht der Postbank schwere Vorwürfe. Er moniert, dass die Bank den Anleger nicht darauf hingewiesen hat, dass der Fonds zwischen dem 29. Oktober 2008 und dem 29. Juni 2009 die Rücknahme von Fondsanteilen ausgesetzt hatte. Knapp zwei Monate nach Erwerb der CS Euroreal-Anteile wurde der Fonds am 18. Mai 2010 erneut geschlossen – dieses Mal für immer.

Beim CS Euroreal sind rund 200.000 Kapitalanleger mit mehr als sechs Milliarden Euro investiert. Seit dem 21. Mai 21010 befindet sich der offene Immobilienfonds in Abwicklung. Über die Börse konnten betroffene Anleger ihre Anteile am 19. Juli 2012 zu einem Kurs von 35,02 Euro pro Anteil verkaufen. Das bedeutet einen Verlust von 55,53 Prozent. „Auch Anleger, die ihre Anteile weiter halten, werden Verluste machen“, prophezeit Hahn. „Anleger, die den entstehenden Schaden nicht hinnehmen wollen, können Schadensersatz gegen die beratende Bank und/oder die Kapitalanlagegesellschaft geltend machen. Grundlage dafür ist eine mögliche Falschberatung oder eventuell fehlerhafte Angaben im Prospekt“, sagt Hahn weiter.

Mit dem CS Euroreal wird jetzt der zehnte deutsche offene Immobilienfonds abgewickelt. Hahn Rechtsanwälte vertreten zahlreiche Anleger des CS Euroreal. Die Kanzlei hat erstinstanzlich beim Landgericht Frankfurt am Main bereits zwei positive Urteile für Anleger von offenen Immobilienfonds erstritten.

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2011/2012, als „häufig empfohlene Kanzlei“ bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den „häufig empfohlenen“ Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschließlich Kapitalanleger.

Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/61631/2292378/hahn-rechtsanwaelte-ein-hamburger-anleger-verklagt-postbank-wegen-falschberatung-beim-cs-euroreal/api

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