Dortmund (ots) – Der zurzeit aus sechs Erstversicherern bestehende Continentale Versicherungsverbund auf Gegenseitigkeit strebt die vollständige Aufnahme der Mannheimer Versicherungen an. Derzeit hält der Verbund rund 92 Prozent der Aktien der Mannheimer AG Holding, die restlichen 8 Prozent sind im Streubesitz. „Wir werden den übrigen Kleinaktionären das gesetzlich vorgeschriebene Angebot für ihre Anteile machen. Zeitgleich haben wir ein Squeeze-out-Verfahren eingeleitet, um 100 Prozent zu erwerben und die Gesellschaft von der Börse zu nehmen. Die Continentale ist bei allen Gesellschaften des Verbundes alleinige Anteilseignerin. Dies wollen wir auch bei der Mannheimer so“, kündigte Helmut Posch, Vorstandsvorsitzender der Continentale, an. In diesem Zusammenhang gab die Continentale auch nähere Pläne für die zukünftige Ausrichtung der Mannheimer bekannt:
Mannheim vierter Direktionssitz:
Der Sachversicherer Mannheimer Versicherung bleibt in Mannheim als eigenständiges Unternehmen erhalten. Mannheim wird damit vierter Direktionssitz des Verbundes mit strategischen Aufgaben neben Dortmund, Köln und München.
Vertriebe bleiben eigenständig:
Die Vertriebe von Continentale und Mannheimer bleiben als eigenständige Einheiten erhalten. In der Ausschließlichkeit können die Vertriebspartner auf ausgewählte Tarife der jeweils anderen Gesellschaften über Ventillösungen zugreifen.
Kranken- und Lebensversicherung:
Die Geschäftsmodelle der zum Mannheimer Konzern gehörenden Krankenversicherung und der mamax Lebensversicherung werden mit denen der entsprechenden Gesellschaften der Continentale harmonisiert.
Keine betriebsbedingten Kündigungen:
Helmut Posch: „Bei diesen Veränderungen muss sich niemand um seine berufliche Zukunft Sorgen machen. Wir stehen zu unseren Versprechen: Betriebsbedingte Kündigungen sind ausgeschlossen und die Mannheimer wird ein starker Bestandteil in unserem Verbund. Die Umsetzung der Pläne werden wir unter Einbeziehung der Mitarbeiter transparent und partnerschaftlich gestalten.“
Über den Continentale Versicherungsverbund auf Gegenseitigkeit:
Die Continentale ist kein Konzern im üblichen Sinne, denn sie versteht sich als ein „Versicherungsverbund auf Gegenseitigkeit“. Dieses Grundverständnis bestimmt das Handeln in allen Bereichen und in allen Unternehmen. Es fußt auf der Rechtsform der Obergesellschaft: An der Spitze des Verbundes steht die Continentale Krankenversicherung a.G. (gegründet 1926), ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit – und ein Versicherungsverein gehört seinen Mitgliedern, den Versicherten. Dank dieser Rechtsform ist die Continentale gefeit gegen Übernahmen und in ihren Entscheidungen unabhängig von Aktionärsinteressen.
Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/12076/2290464/continentale-strebt-integration-der-mannheimer-an-plaene-fuer-zukuenftige-ausrichtung-standort/api