Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung sind in der Pflicht
Erkrath (ots) – Die „absolute Verpflichtung von Bundesärztekammer (BÄK) und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) zum Schutz der Daten-Intimsphäre des Arzt-Patienten-Verhältnisses“ fordert Wieland Dietrich, Vize-Präsident der ‚Freien Ärzteschaft‘ (FÄ) und Mitglied im ärztlichen Telematik-Beirat in Nordrhein-Westfalen ein.
Hintergrund des Appells ist die Absicht der „Gematik“, Betreibergesellschaft der nach wie vor umstrittenen und bislang nur mit überwiegend negativen Ergebnissen getesteten elektronischen Gesundheitskarte (eGK), „offenbar am 5. Dezember handstreichartig die Online-Anbindung der eGK zum Versichertenstammdaten-Abgleich in den Praxen, MVZ und Klinikambulanzen zu beschließen und damit technisch unumkehrbare Datenzugriffsmöglichkeiten für Unbefugte zu schaffen.“ BÄK und KBV sind als Mitglieder im Beirat der Gematik vertreten.
Dietrich verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass mit diesem Versicherten-Stammdatenabgleich, der von Seiten der Ärzteschaft immer wieder vehement abgelehnt worden sei, unbefugten Dritten die Möglichkeit zum Zugriff auf intime Krankheitsdaten eröffnet werde und „dem Missbrauch hochsensibler Patientendaten auf Druck interessierter Krankenkassen-Seite Tür und Tor geöffnet wird.“ Denn bereits die Tatsache, dass ein Patient einen Arzt aufsuche, unterliege der ärztlichen Schweigepflicht.
Unverständlich für den FÄ-Vizepräsidenten wäre es in diesem Zusammenhang, „wenn BÄK und KBV diesem Parforce-Ritt in Richtung Patientendaten-Freigabe ohne energisches Veto zusehen würden“ und verweist auf eindeutige Beschlüsse der Ärzteschaft u.a. aus Kammerversammlung und Vertreterversammlungen von Ärztekammer Nordrhein und Kassenärztlicher Vereinigung Nordrhein vom Frühjahr 2011, die den Gesetzgeber eindeutig zur Zurücknahme des geplanten Online-Versichertenstammdatenabgleich in Praxen, MVZ und Klinikambulanzen aufgefordert hätten. Für Rückfragen: Peter Orthen-Rahner, Pressesprecher, 0173 – 6017351 Freie Ärzteschaft e.V.
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