BGKS Gröpper Köpke vertritt eine der größten Interessengemeinschaften und reicht zig Klagen ein.
Hamburg (ots) – Nachdem Markus Frick vor dem Landgericht Berlin Fehler bei der Berichterstattung in der Emailhotline eingeräumt hatte, sind die Erfolgsaussichten für die Geltendmachung der Schadensersatzansprüche aus den Verlusten aus den Anlageempfehlungen des selbsternannten Börsencoachs und seiner Email-Hotline nochmals enorm gestiegen.
Ungefähr 20.000 Kleinanleger hatten den Börseninformationsdienst des gelernten Bäckers abonniert und den Tipps von Markus Frick vertraut. Sie sollen über EUR 700 Mio. investiert haben. Im Jahr 2007 haben viele der Anleger durch die dramatischen Kurseinbrüche bei den Unternehmen Star Energy, Stargold Mines und Russoil einen Großteil des Geldes verloren. Die Berliner Staatsanwaltschaft hat in der Sache mittlerweile ca. EUR 80 Mio. arrestiert.
Die Berliner Staatsanwaltschaft warf Markus Frick vor, unter anderem bei den Aktien der vorgenannten Unternehmen nach dem „Pump and Dump“-Modell zum Nachteil der Anleger Kursmanipulationen durchgeführt zu haben, indem die Unternehmen neue Aktien emittiert oder emittierte Aktien gesplittet haben und zum Nennwert eines tausendstel, teilweise sogar zehntausendstel US-Dollar am Markt handeln ließen. Der Börsenkurs soll dann durch das geschickte Lancieren von Nachrichten über Frick’s Email-Hotline in die Höhe getrieben worden sein. Das Hinterhältige daran: Markus Frick soll die Aktien der Unternehmens bereits vor der Veröffentlichung kursbestimmender Informationen teilweise selbst oder über einen Treuhänder eingekauft und auf dem Höhepunkt der Nachfrage mit satten Gewinnen zu Lasten der anderen Zeichner wieder verkauft haben.
Und das scheint jetzt auch das Strafverfahren zu bestätigen. Markus Frick räumte jedenfalls Fehler ein und entschuldigte sich bei den Anlegern. Und das verbessert die Erfolgsaussichten der Anleger bei der Durchsetzung der Schadensersatzansprüche erheblich.
Anleger sollten schnell handeln. Viele der Schadensersatzansprüche könnten schon Ende dieses Jahres verjähren. Rechtsanwalt Andreas Köpke von der auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Hamburger Kanzlei BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte: „Die Schadensersatzansprüche der Betroffenen verjähren vereinfacht gesagt drei Jahre nach der Kenntnis von allen anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldigers. Da die Anleger frühestens mit der Veröffentlichung über die staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen Herrn Frick im Jahr 2008 Kenntnis von den Umständen erlangen konnten, dürfte den Ansprüche schon ab Ende 2011 die Verjährung drohen. Und verjährte Ansprüche können nicht mehr durchgesetzt werden.“
BGKS Gröpper Köpke-Rechtsanwalt Andreas Köpke: „Wir betreuen einer der größten Interessengemeinschaften von Frick-Geschädigten mit über 200 Anlegern und arbeiten mit Hochdruck an der Verurteilung von Herrn Frick. Es wurden bereits in vielen Fällen Klagen eingereicht. Die Betroffenen können sich der Interessengemeinschaft unverbindlich anschließen und werden mit Informationen versorgt.“
Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/78454/2013049/bgks_groepper_koepke_rechtsanwaelte/api