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BDO hält an Forderung nach verpflichtendem Joint Audit fest

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Hamburg (ots) – Die heute bekannt gewordenen Vorschläge der EU-Kommission zur Regelung der Prüfungsleistungen von Wirtschaftsprüfern für börsennotierte Gesellschaften und Unternehmen des öffentlichen Interesses findet in vielen Punkten Zustimmung durch BDO.

Trennung von Prüfung und Beratung erhöht Glaubwürdigkeit der Wirtschaftsprüfer

Die Verschärfung der Regel der Unvereinbarkeit von Prüfung und Beratung bei „Public Interest Entities“ (PIE) wird unterstützt. Die Regelung adressiert den immer wieder vorgebrachten Vorwurf an die Abschlussprüfer großer Gesellschaften, Prüfungsaufträge bei gleichzeitig durch den Vorstand vergebenen Beratungsaufträgen nicht völlig unabhängig durchführen zu können. Die vorgesehene Begrenzung der Beratungshonorare auf 10 % der Prüfungshonorare sowie die weitgehende Genehmigungspflicht von Beratungsleistungen des Abschlussprüfers durch den Aufsichtsrat bzw. dessen Audit Committee stärken dieses gesetzgeberische Ziel. „Diese Maßnahme stärkt die innere Unabhängigkeit des Abschlussprüfers“ so Dr. Holger Otte, Vorstandsvorsitzender der BDO.

BDO hält Forderung nach verpflichtendem Joint Audit aufrecht

BDO unterstützt unverändert den Gedanken des Joint Audits. Die alleinige Einbindung eines freiwilligen Joint Audit im Rahmen der Rotation wird als nicht ausreichend betrachtet. Dazu BDO-Vorstandsvorsitzender Dr. Holger Otte: „Nach der Erfahrung der Finanzmarktkrise kann es nicht sein, dass insbesondere systemrelevante Finanzinstitute von systemrelevanten Prüfern weiterhin allein geprüft werden“. BDO wird diese Forderungen in dem Verfahren zur Einführung der neuen Regeln weiter vertreten.

Vorgeschlagene Aufspaltung großer Prüfungsunternehmen zu weitgehender Markteingriff

Den Regelungsvorschlag, dass sich die marktbeherrschenden Wirtschaftsprüfungs-gesellschaften in eine Prüfungs- und eine Beratungsgesellschaft aufspalten müssen, hält BDO-Vorstandsvorsitzender Dr. Holger Otte für einen zu weitgehenden Eingriff in den Markt. „Wir halten die vorgeschlagene Trennung von Prüfung und Beratung sowie den von uns geforderten verpflichtenden Joint Audit für eine wirkungsvollere Maßnahme gegen die Marktkonzentration.“

Zur Information:

BDO ist die führende mittelständisch geprägte Prüfungs- und Beratungsgesellschaft in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuern und wirtschaftsrechtliche Beratung sowie Advisory Services. Mit rund 1.900 Mitarbeitern an 25 Standorten betreut die Gesellschaft nationale und internationale Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Größenordnung. Durch persönliche Betreuung, Verlässlichkeit und höchste Qualität sowie durch die Einbindung in das leistungsfähige internationale Netzwerk ist BDO die erste Adresse für den Mittelstand, Familienunternehmen und aufstrebende kapitalmarktorientierte Unternehmen.

BDO AG ist Gründungsmitglied des internationalen BDO Netzwerks. Es ist die einzige der fünf weltweit tätigen Accountant-Gruppen mit europäischen Wurzeln. Das Netzwerk von rechtlich selbstständigen, voneinander unabhängigen Gesellschaften besteht seit 1963 und ist mit knapp 49.000 Mitarbeitern in 135 Ländern präsent. Im Jahr 2011 erwirtschaftete das Netzwerk einen Umsatz von 4,1 Mrd. Euro.

Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/44014/2157592/bdo-haelt-an-forderung-nach-verpflichtendem-joint-audit-fest/api

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