Abstimmung über Nachschüsse
Hamburg (ots) – Gesellschafter der Beteiligungsgesellschaft MS „Santa P-Schiffe“ GmbH Co. KG werden mit Schreiben der Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH (TVP) vom 4. Februar 2011 aufgefordert, bis zum 4. März 2011 zur wirtschaftlichen Sanierung der sechs Einschifffahrtsgesellschaften über die Einzahlung von Neukapital von 10,8 Prozent bezogen auf das Kommanditkapital abzustimmen. Die Schiffsbeteiligungen an sogenannten Santa P-Schiffen des Emissionshauses MPC Capital AG sind vorrangig von Banken und Sparkassen vertrieben worden. Nach den Erfahrungen von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) haben diese in ihren Beratungen vielfach nicht auf Rückvergütungen hingewiesen. „Eine solche Falschberatung eröffnet gute Chancen auf Schadensersatz mit der Rechtsfolge der Rückabwicklung der kompletten Beteiligung“, so der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn. „In einem Fall einer Anlegerin bei den Santa P-Schiffen 2 nehmen wir eine Volksbank bereits gerichtlich auf Schadensersatz in Anspruch. Mit einigen Banken und Sparkassen lassen sich nach unserer Einschätzung auch außergerichtliche Vergleiche schließen“ so Hahn weiter.
Wie dem letzten Geschäftsbericht zu entnehmen ist, reichten die aktuellen Charterraten insbesondere von MS „Santa Paola“, MS „Santa Patricia“ und von MS „Santa Philippa“ nicht aus, um Zins und Tilgung für die Schiffshypothekendarlehen zu erbringen. Die finanzierenden Banken hätten signalisiert, im Jahre 2011 einer weiteren Aussetzung der Tilgung nicht zuzustimmen. Auch fordern die Banken, dass die im Jahre 2010 geduldeten Tilgungsaussetzungen zügig nachgeholt werden müssen. Den sechs Schiffahrtsgesellschaften fehlt laut TVP zusätzliche Liquidität in Höhe von insgesamt 12 Millionen Euro, welches nun über eine Kapitalerhöhung eingesammelt werden soll. Das Neukapital soll laut Finanzierungskonzept auf der Ebene der Beteiligungsgesellschaft mit einem jährlichen Vorabgewinn von 12 Prozent bis zu dessen vollständiger Rückführung ausgestattet sein.
„Die bevorzugte Stellung der Neukapitalgeber bei Umsetzung des Sanierungskonzepts wird dazu führen, dass die Altanleger künftig nicht mehr mit Ausschüttungen rechnen können. Kann das Sanierungskonzept dagegen nicht umgesetzt werden, droht den Anlegern der Kapitalverlust. Die Anleger befinden sich also in einer Zwickmühle. Wie am vorliegenden Fall deutlich wird, ist die Krise der Schiffsfonds – insbesondere bei Containerschiffen – für Anleger keineswegs zu Ende. Bisher hatten die finanzierenden Banken lediglich still gehalten. Das wird sich im Jahre 2011 nach minimaler Erholung der Charterraten nach unserer Einschätzung ändern“, so Hahn abschließend.
Zum Kanzleiprofil:
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2010/2011, als „empfohlene Kanzlei“ bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den „häufig empfohlenen“ Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschließlich Kapitalanleger.
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