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Heizkessel, Strompreise und Staubsauger: Was beim Thema Energie 2017 auf Verbraucher zukommt

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Berlin – Verbraucher müssen sich im neuen Jahr auf Änderungen im Bereich Energie einstellen: Vielen drohen höhere Stromkosten, Hauseigentümer sollten ihren Heizkessel prüfen und neue Staubsauger dürfen ab September nur noch weniger als 900 Watt Leistung haben. Die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online mbH stellt die wichtigsten Änderungen vor.

Quellenangabe: „obs/co2online gGmbH/www.co2online.de“

Heizungslabel für alte Heizkessel verpflichtend

Das Heizungslabel ist ab 2017 auch für Heizkessel ab 15 Jahren verpflichtend. Bisher war es nur für neue Kessel vorgeschrieben und konnte vom Schornsteinfeger oder Heizungsinstallateur bereits auf freiwilliger Basis vergeben werden. Ab 1. Januar muss der Bezirksschornsteinfeger nun auch alte Heizkessel in die Effizienzklassen A++ bis E (Neuanlagen: bis G) einordnen und das passende Heizungslabel anbringen. Die dabei entstehenden Kosten werden den Schornsteinfegern vom Bund erstattet.

Alte Heizungen jetzt prüfen

Heizkessel, die vor über 30 Jahren eingebaut wurden, dürfen nicht mehr betrieben werden. Dies gilt für alle Heizkessel mit einer Nennleistung zwischen 4 und 400 Kilowatt (kW), jedoch nicht für Brennwertkessel und Niedertemperaturkessel. Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses sind von der Pflicht zum Tausch ausgenommen, wenn sie das Gebäude schon vor dem 1. Februar 2002 bewohnt haben.

Ist der Heizkessel älter als 15 Jahre, sollte generell ein Tausch geprüft werden. Ob sich ein neuer Heizkessel rechnet, zeigen Online-Ratgeber wie der ModernisierungsCheck von co2online: www.wirksam-sanieren.de/modcheck.

Strom wird für viele teurer

Ein Drittel der Stromanbieter hat bisher laut Vergleichsportalen angekündigt, die Preise zu erhöhen. Eine Kilowattstunde soll im Schnitt 3,4 Prozent mehr kosten. Wer seine Stromkosten senken will, sollte auch einen Anbieterwechsel prüfen. Anbieter von klimafreundlichem Ökostrom sind häufig günstiger als lokale Versorger. Worauf Verbraucher beim Wechsel achten sollten, steht auf www.co2online.de/oekostrom-wechsel.

Staubsauger ab September mit weniger als 900 Watt

Ab September 2017 dürfen nur noch Staubsauger verkauft werden, deren maximale Leistung unter 900 Watt liegt. Grundlage dafür ist die Ökodesign-Richtlinie der EU. Mit dieser Regelung will die EU europaweit 19 Terawattstunden Strom pro Jahr einsparen. Das entspricht etwa dem anderthalbfachen Stromverbrauch einer Stadt wie Berlin.

Wichtig für Verbraucher: Tests haben gezeigt, dass die niedrigere maximale Leistung von Staubsaugern kein Nachteil ist. Auch beim Praxistest der Stromsparinitiative haben effiziente Geräte die Nutzer überzeugt.

Quelle: ots

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