Girokonto für Flüchtlinge und Asylbewerber
Leipzig – Merkblatt mit den wichtigsten Infos rund um Girokonten für Asylbewerber – Kostenloser Download in englischer und arabischer Sprache. Aktion: Basiskonto jetzt!
Der Strom der Asylbewerber in Deutschland nimmt nicht ab und stellt Behörden und Helfer vor immense Herausforderungen. Neben den grundsätzlichen Schwierigkeiten bei der Aufnahme sind es bisweilen bürokratische Hindernisse, die einer schnelleren Entspannung der Situation entgegenstehen. So banal es klingt: Eine dringende Voraussetzung ist ein Girokonto. Jenes gilt als eine der Grundvoraussetzungen für eine gesellschaftliche bzw. wirtschaftliche Teilhabe. Allerdings sind Asylsuchende für Banken nicht die attraktivste Zielgruppe, weshalb die Suche nach einem Girokonto entsprechend schwer fällt. Hilfe bietet an dieser Stelle das Fachportal Konto.org mit einem passenden Merkblatt zum Thema Basiskonto für Asylbewerber.
Aktion: Basiskonto jetzt!
Wichtig: Aktuell besteht kein Rechtsanspruch auf ein Girokonto in Deutschland. Spätestens ab dem 18. September 2016 wird sich dies aber weitestgehend ändern. Bis zu diesem Termin muss die sogenannte Zahlungskontenrichtlinie der EU in ein deutsches Gesetz umgesetzt werden. Darin wird jedem Verbraucher der diskriminierungsfreie Zugang zu einem Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen eingeräumt. Idealerweise tritt das Gesetz bereits Anfang 2016 in Kraft. Konto.org befürwortet mit der Aktion „Basiskonto jetzt!“, diesen Vorgang im Sinne der Betroffenen zu beschleunigen.
„Ohne Girokonto ist in der Regel kein Gehalt beziehbar, kein Miet- oder Mobilfunkvertrag abschließbar und kaum eine Vereinsmitgliedschaft möglich“, erklärt Daniela Hegner, Fachredakteurin von Konto.org. „Insofern ist ein Girokonto ein existenzieller Bestandteil für die gesellschaftliche Integration.“
Duldungspapiere künftig als Ausweis erlaubt
Viele Banken arbeiten mit Nachdruck an entsprechenden Basiskonten oder verfügen bereits über ähnliche Modelle auf Guthabenbasis. Ein weiterer notwendiger Schritt ist die Anerkennung von behördlich ausgestellten Duldungspapieren als Ausweisdokument – künftig soll dies möglich sein. Nur mit gültigem Ausweis lässt sich nämlich ein Girokonto eröffnen.
Quelle: ots