Kfz-Schiedsstellen: gut funktionierende Schlichtung
Bonn – Ab dem 1. Februar 2017 müssen Kfz-Betriebe darüber informieren, ob sie an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen. Das ist im seit 2016 gültigen Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) festgelegt. „Aus Sicht der Kfz-Innungsbetriebe besteht jedoch keine Notwendigkeit zur Teilnahme an Verfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen“, sagt ZDK-Rechtsexperte Patrick Kaiser. „Stattdessen können die Betriebe ihren Kunden empfehlen, im Streitfall auf die rund 100 branchenspezifischen Kfz-Schiedsstellen zurückzugreifen.“ Dieses gut funktionierende Schlichtungsverfahren im Kfz-Gewerbe gibt es bereits seit 1970. Für Kunden ist es kostenlos.
Die Rechnung scheint zu hoch, an der Reparatur gibt es etwas zu mäkeln, und die Werkstatt hat mehr gemacht als verabredet. Bei rund 70 Millionen Serviceaufträgen und etwa 3,5 Millionen Gebrauchtwagenverkäufen über den Handel pro Jahr bleiben Streitfälle zwischen Autokunden und Kfz-Betrieben nicht aus.
Das ist jedoch kein Grund, gleich vor Gericht zu ziehen. „Seit 1970 klären die Kfz-Schiedsstellen Differenzen bei Serviceleistungen und beim Gebrauchtwagenkauf – sachkundig, unbürokratisch und kostenlos“, sagt Patrick Kaiser. „Das gilt für Mitgliedsbetriebe der Kfz-Innungen, erkennbar am blau-weißen Meisterschild.“
Kunden können in einem zeitsparenden Verfahren und ohne Kostenrisiko eines Gerichtsprozesses ihre Rechte gegenüber Kfz-Betrieben überprüfen lassen. Zur Schiedskommission gehören Vertreter des Kfz-Gewerbes und des ADAC sowie ein öffentlich bestellter und vereidigter Kfz-Sachverständiger der Deutschen Automobil Treuhand (DAT). Geht es um Reparaturaufträge, ergänzt der Sachverständige einer anerkannten Prüforganisation das Team. Die Leitung übernimmt ein zum Richteramt befähigter Vorsitzender.
Die Anrufung der Schiedsstelle ist mit einem Formblatt unkompliziert. Zu finden ist dies auf der Internetseite www.kfz-schiedsstellen.de. Die Wege sind kurz, die Schlichtung ebenso. Nach ein bis drei Monaten steht am Ende ein Ergebnis. Vor Gericht dauert das Verfahren in der ersten Instanz in der Regel bis zu zwölf Monate. Nur rund zehn Prozent der jährlich etwa 12 000 Schiedsverfahren landen vor der Schiedskommission. Die Mehrzahl wird bereits im Vorfeld zwischen Schiedsstelle, Kunde und dem Kfz-Meisterbetrieb gütlich geklärt. Ausschlaggebend für die jeweils zuständige Kfz-Schiedsstelle ist der Geschäftssitz der Werkstatt oder des Autohauses.
Quelle: ots