Saarbrücken – Jede zweite erwerbstätige Mutter (49 Prozent) nimmt nach der Geburt ihres Kindes eine längere berufliche Auszeit und kehrt anschließend in ihren Job zurück. Das zeigt die Flexibilitätsstudie von CosmosDirekt und forsa. (1) Auch bei Männern werden die Vätermonate beliebter: Knapp jeder Vierte (24 Prozent) der 35- bis 49-Jährigen pausiert fürs Baby. Tipps, wie junge Familien in diesen Monaten mit ihren Finanzen und Versicherungen umgehen, gibt CosmosDirekt.
Wickelvolontariat, Babypause, Erziehungsurlaub. Bis zum dritten Geburtstag des Kindes haben Mütter und Väter Anspruch auf Elternzeit: Das Arbeitsverhältnis ruht bei vollem Kündigungsschutz. Ein Baby wirbelt nicht nur den Alltag, sondern auch die Finanzen ganz schön durcheinander. „Um mit einem sicheren Gefühl in die Elternzeit zu gehen, ist es sinnvoll, sich frühzeitig mit seinen Einnahmen und Ausgaben sowie Versicherungs- und Vorsorgepolicen zu beschäftigen“, rät Silke Barth, Vorsorgeexpertin von CosmosDirekt.
Elterngeld: Bis zu 1.800 Euro monatlich
Das Elterngeld bietet anspruchsberechtigten Müttern und Vätern für maximal 14 Monate finanzielle Unterstützung und beträgt zwischen 300 und 1.800 Euro monatlich. Es muss bei der regionalen Elterngeldstelle beantragt werden. Für die Höhe ist unter anderem das durchschnittliche Nettoeinkommen des betreuenden Elternteils im Jahr vor der Geburt maßgebend. Tipp: Mit dem Elterngeldrechner (2) lässt sich die voraussichtliche Höhe vorab ganz einfach ermitteln.
Krankenversicherung: Bei gesetzlich Versicherten springt der Staat ein
Während der Elternzeit bleiben pflichtversicherte Arbeitnehmer in der Regel beitragsfrei krankenversichert. Wer freiwillig gesetzlich versichert ist, zahlt einen Mindestbeitrag, sofern er nicht über den Partner kostenlos familienversichert ist. Privat Versicherte hingegen zahlen wie gehabt ihre Beiträge sowie den bisher gewährten Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung. Bei einigen Anbietern gibt es jedoch spezielle Elternzeittarife. Tipp: Nachfragen und Preise vergleichen lohnt sich.
Gesetzliche Rente: Elternzeit verschafft Bonuspunkte
Auch während der Babypause fließt Geld in die Vorsorge: Der Staat übernimmt die Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung. Für die Kinderbetreuung werden drei Jahre Kindererziehungszeit auf dem Rentenkonto der Mutter gutgeschrieben. (3) Voraussetzung dafür ist, dass ein Fragebogen der Deutschen Rentenversicherung ausgefüllt wird. Tipp: Eltern sollten dennoch immer prüfen, ob die Kindererziehungszeiten in der jährlichen Renteninformation richtig ausgewiesen sind.
Riestern: Zahlt sich auch in der Elternzeit aus
Während der Elternzeit ist man unmittelbar förderberechtigt bei der Riester-Rente: Mütter bzw. Väter erhalten staatliche Zulagen von bis zu 154 Euro jährlich. Ein Elternteil darf sich zusätzlich über bis zu 300 Euro Kinderzulage pro Kind freuen. (4) Wichtig zu wissen: Wer die volle staatliche Unterstützung erhalten will, zahlt während der beruflichen Auszeit den Mindestbetrag von vier Prozent des Vorjahreseinkommens abzüglich Zulagen in den Vertrag ein. „Der Eigenbeitrag ist im ersten Jahr der Babypause verhältnismäßig hoch“, erklärt Silke Barth. „Dies gleicht sich jedoch spätestens im Jahr nach der Babypause wieder aus: Dann zahlen die Mütter oder Väter einen geringeren Beitrag, der sich am Elterngeld orientiert.“ Tipp: Frühzeitiges Planen und Sparen zahlen sich später aus.
Unfall- und Haftpflichtversicherung: Beibehalten statt kündigen
Nicht ratsam ist es, private Versicherungen zu kündigen, um Geld zu sparen. „Versicherungen wie die private Haftpflichtpolice, der Berufsunfähigkeitsschutz und die Risiko-Lebensversicherung sollten unbedingt weiterlaufen“, sagt die Expertin. „Auch bei privaten Rentenversicherungen ist es empfehlenswert, diese fortzuführen.“ Tipp: Wer dringend sparen muss, kann die Beiträge der privaten Altersvorsorge für einige Zeit reduzieren. Die Details spricht man am besten direkt mit seinem Versicherer ab.
Bei Übernahme des Originaltextes im Web bitten wir um Quellenangabe: http://www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-elternzeit
1) Repräsentative forsa-Studie im Auftrag von CosmosDirekt unter 1.501 in Deutschland lebenden Menschen (18 bis 65 Jahre). Die angegebenen Zahlen beziehen sich auf Eltern mit Kindern bis 16 Jahre, die Angabe zu den Müttern bezieht sich nur auf Erwerbstätige. (2) Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend: http://www.familien-wegweiser.de/Elterngeldrechner (3) Dies gilt für jedes Kind, das ab dem 01.01.1992 geboren wurde. (4) Eine jährliche Zulage von 300 Euro erhalten Eltern von Kindern, die ab dem 01.01.2008 geboren wurden.
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