Energie - UmweltRatgeber

Strom sparen mit der richtigen Regelungstechnik

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Ein Preisschock nach dem nächsten – die Strompreise schnellen in die Höhe und fordern Haushalte, Industrie und Handel gleichermaßen, Wege zu finden, ihren Energieverbrauch zu reduzieren. Besonders hart trifft es Filialisten mit einer hohen Anzahl an Geschäften. Um seine Immobilien effizienter zu betreiben, muss der Fokus daher auf der Regelungstechnik liegen. Mit dem richtigen Energiemanagement können Unternehmen bis zu einem Fünftel an Energie sparen.

Da vielen Eigentümern, Betreibern und Mietern indes bauphysikalische Kenntnisse fehlen, kann es wegen der Regelungstechnik zu Konflikten kommen, weil beispielsweise die Heizung dem Vermieter gehört, aber die Kühltechnik vom Mieter betrieben wird. Hier geht Potenzial verloren, wenn Heizung und Kühlung nicht korrekt aufeinander abgestimmt sind. Auch lässt sich Energie sparen, wenn die Anlage nicht auf Volllast gefahren wird, sondern vorausschauend. Dafür ist es notwendig, dass der Betrieb der Haustechnik elektronisch dokumentiert und das Betriebsverhalten ausgewertet wird. Idealerweise nutzen Betreiber zudem die Abwärme. „Filialisten können bis zu 15 bis 20 Prozent Energie einsparen und so ihre Kosten dauerhaft reduzieren, sofern sie konsequent an allen Stellschrauben drehen“, sagt Marcus Seybold, Geschäftsführer von SEYBOLD.

Ein weiteres Problem seien häufig fehlende Zähler, was dazu führe, dass Vermieter Kosten auf Basis unzulässiger Schätzungen abrechneten. Aber auch Zähler, die nicht mehr geeicht sind, weil der Dienstleister die dafür festgelegte Sechs-Jahres-Frist versäumt hat, führen zu höheren Rechnungen. Zudem lassen sich im Einzelfall bis zu 30 Prozent Energiekosten sparen, wenn bei der Fernwärmeversorgung über die Auswertung des Lastgangs die Leistungsvereinbarung an den tatsächlichen Bedarf angepasst wird. Oft hat eine zu hoch vereinbarte Leistung ihren Ursprung in der Wärmeschutznachweisberechnung. Das kann dazu führen, dass die zu zahlenden Leistungskosten die eigentlichen Arbeitskosten für den tatsächlichen Energieverbrauch übersteigen. Wichtig ist jedoch, dass die Kosten für Leistungen ein Viertel der Wärmekosten nicht übersteigen sollten.

Quelle: SEYBOLD

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