Eigentümer haben mehr Platz für den Weihnachtsbaum
Stuttgart – In Deutschland geht es traditionell zu. In der Adventszeit bereiten sich die Menschen sich auf das Weihnachtsfest vor. Dazu gehört auch der Tannenbaum. In rund 75 % Prozent der 40 Millionen deutschen Haushalte schmückt dieser das heimische Wohnzimmer.
Besonders erfreulich ist es, wenn den Bewohnern nicht nur der Baum, sondern auch die vier Wände drum herum gehören. In Baden-Württemberg ist das bei mehr als der Hälfte aller Haushalte der Fall. Mit einer Wohneigentumsquote von fast 53 Prozent nimmt das Land Platz 4 im Bundesländer-Ranking ein.
In diesem Fall darf der Baum dann auch etwas größer ausfallen, denn laut Statistischem Landesamt wohnen Eigentümer in Baden-Württemberg mit durchschnittlich 118 Quadratmetern deutlich großzügiger als Mieter mit im Schnitt 75 qm Wohnfläche. Die Niedrigzinsphase macht den Sprung in die eigenen vier Wände derzeit für viele Menschen realistischer als jemals zuvor. Da sich die Zinsen für Baudarlehen aktuell immer noch nahe dem historischen Tiefstand befinden, ist der monatliche Aufwand für das eigene Zuhause häufig kaum höher als die Miete. Laut der Zeitschrift Finanztest wirkt das aktuelle Zinstief sogar wie ein Rabatt von 20 bis 30 % auf den Immobilienpreis. Zudem geben stabile wirtschaftliche Rahmenbedingungen und der Wunsch nach sicheren Anlageformen der selbstgenutzten Immobilie starke Impulse.
Rückenwind gibt es auch von staatlicher Seite, denn für 2014 hat der Gesetzgeber verschiedene Verbesserungen bei der geförderten Altersvorsorge mit selbstgenutztem Wohneigentum beschlossen und den Wohn-Riester deutlich verbessert. So können Riester-Bauspardarlehen und -kredite künftig zur Umschuldung bestehender Immobiliendarlehen genutzt werden – und zwar unabhängig vom Anschaffungs- oder Herstellungsdatum der damit finanzierten Immobilie.
Neu ist zudem, dass Eigentümer angespartes Riester-Kapital jetzt jederzeit zur Entschuldung ihrer Immobilie einsetzen können. Bisher war dies nur zu Beginn der Riester-Auszahlungsphase, in der Regel bei Renteneintritt, möglich.
Weitere Wohn-Riester-Änderungen betreffen Erleichterungen in der späteren Besteuerung der Förderung sowie die Einbeziehung von Modernisierungen für mehr Barrierefreiheit.
Quelle: ots