Das müssen Energieverbraucher jetzt wissen
Energieberatung der Verbraucherzentrale erläutert, was für Haushalte wichtig wird
Wie jedes Jahr bringt auch 2014 viele neue Gesetze, Verordnungen und Vorschriften mit sich, von den Regeln für die Steuererklärung bis hin zum Punktesystem in Flensburg. Auch für Energieverbraucher ändert sich einiges. Doch wer weiß schon, was sich hinter Begriffen wie EEG, Öko-Design-Richtlinie oder EnEV verbirgt? Stefan Materne, Experte der Verbraucherzentrale Energieberatung erklärt, was wichtig ist:
Höhere EEG-Umlage: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert den Erzeugern von Strom aus erneuerbaren Quellen eine feste Vergütung je Kilowattstunde eingespeisten Stroms. Hierfür wird von den Stromkunden eine sogenannte Umlage erhoben. Diese wird im Jahr 2014 voraussichtlich auf einen neuen Höchstwert von 6,240 Cent je Kilowattstunde steigen. Steuern Verbraucher nicht gegen, werden die Stromrechnungen also steigen.
EU-Label für Staubsauger: Die EU-Ökodesign-Richtlinie regelt für alle europäischen Staaten, wie viel Strom Geräte maximal verbrauchen dürfen. Im neuen Jahr treten weitere Bestimmungen daraus in Kraft: Ab 1. September müssen auch neue Staubsauger das EU-Energieeffizienzlabel tragen. Außerdem gelten erhöhte Mindestanforderungen an ihre Energieeffizienz. Eine weitere Verschärfung wird es im Jahr 2017 geben.
Anforderungen an Neubauten: Auch die neue Fassung der Energieeinsparverordnung (EnEV) wird 2014, voraussichtlich im Frühsommer, in Kraft treten. Darin geregelt sind unter anderem neue, verschärfte Anforderungen, die Neubauten bezüglich ihres Energieverbrauchs und der Wärmeverlusten erfüllen müssen. Außerdem müssen beispielsweise energetische Kennwerte künftig in Immobilienanzeigen mit angegeben werden.
Individuelle Antworten auf ihre Fragen zum Stromsparen, energieeffizientes Bauen oder zu der Auswahl effizienter Geräte erhalten Verbraucher bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale.
Die anbieterunabhängigen Energieberater der Verbraucherzentrale helfen bei allen Fragen zum Energieverbrauch: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.
Quelle: Akz