Hannover – Straßen und Brücken sind Lebensadern für Wirtschaft und Gesellschaft. Deren Bau und Erhaltung ist eine ständige Aufgabe. Nicht nur die bautechnische Qualität ist dabei eine Herausforderung, sondern auch die Arbeitssicherheit der Beschäftigten. Es gibt spezielle Risiken, etwa bei der Verkehrsführung in Baustellenbereichen, bei der Gestaltung von Traggerüsten oder bei Arbeiten im Bereich von Erd- und Straßenbaumaschinen. „Daher ist es wichtig, dass Straßenbaubehörden, Planer, Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinatoren abgestimmt mit Unternehmern und den betrieblichen Spezialisten für den Arbeitsschutz handeln“. Darauf hat Frank Werner, stellvertretender Leiter der Abteilung Prävention der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) im Rahmen der Fachtagung „Arbeitsschutz bei Straßen- und Brückenbaustellen“ am 17. März 2014 in Hannover hingewiesen.
Allein um Straßen und Brücken in gutem Zustand zu erhalten, sind künftig viele Baustellen zu erwarten. Wie wichtig es ist, mögliche Gefährdungssituationen vorausschauend zu beurteilen und die Vorschriften zum Arbeitsschutz einzuhalten, zeigt schon ein Blick auf die Zahlen: Rund 15.000 Arbeitsunfälle von Beschäftigten im Straßenbau registrierte die BG BAU jeweils in den Jahren 2012 und 2013. „Die Folgen sind Leid für die Betroffenen und hohe Kosten für die Gemeinschaft der versicherten Unternehmen“, betonte Werner. Nach einem schweren Arbeitsunfall entstehen regelmäßig erhebliche Aufwendungen für Heilbehandlung und medizinische sowie berufliche Rehabilitation. Die Kosten können im sechsstelligen Bereich liegen.
Oft müssen Beschäftigte auf Straßenbaustellen unmittelbar neben dem fließenden Verkehr arbeiten. Dort werden sie durch zu hohe Geschwindigkeiten, zu enge Fahrstreifen oder unbeabsichtigte Lenkbewegungen der Autofahrer stark gefährdet. Dieses führt immer wieder zu schweren und tödlichen Unfällen. „Dabei haben auch die Beschäftigten im Straßenbau ein Anrecht auf sichere Arbeitsplätze. Für qualitativ hochwertige Arbeit benötigen sie genügend Platz und einen zusätzlichen Sicherheitsabstand zum vorbeirauschenden Verkehr“, sagte Horst Leisering, Leiter des Sachgebiets Tiefbau der BG BAU.
Eine im Dezember 2013 vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) beschlossene Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR A5.2) „Straßenbaustellen – Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr“ setzt nun Standards fest. Die Veröffentlichung der Technischen Regel wird für die erste Jahreshälfte 2014 erwartet. Die ASR enthält beispielsweise die erforderlichen Maßangaben zum seitlichen Abstand zwischen Arbeitsplätzen und vorbeifließendem Verkehr sowie Mindestbreiten von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen – in Abhängigkeit von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und den eingesetzten Arbeitsmitteln und -verfahren. „Mit der neuen Regel“, so Leisering, „wird den am Straßenbau beteiligten Unternehmen, Planern und Behörden ein Hilfsmittel an die Hand gegeben, um Straßenbaustellen künftig sicherer planen und auszuführen zu können.“
Auch beim Einsatz von Erd- und Straßenbaumaschinen können Unfallrisiken entschärft werden. Beispielsweise können die Auftraggeber durch Vorgaben in der Leistungsbeschreibung festlegen, dass nur Baumaschinen und Lkw zum Einsatz kommen, deren Sichtverhältnisse zuvor im Hinblick auf tote Winkel geprüft wurden. „Fahrzeuge, die diesen Test nicht bestehen, sollten die einschränkte Sicht durch Kamera-Monitorsysteme ausgleichen“, sagte Leisering. Zusätzlich müssen die Beschäftigten bei unterschiedlichen Lichtverhältnissen sowie in der Dunkelheit gesehen werden können. Saubere Warnkleidung mit großen Reflex-Streifen gewährleistet die bestmögliche Erkennbarkeit.
Zudem ergibt sich durch den Einsatz von Lasertechnik auf Baustellen eine Vielzahl von Gefährdungen, die häufig unterschätzt werden. Auf Baustellen werden Lasergeräte vor allem zur Vermessung eingesetzt, beispielsweise beim Einmessen von Schalungen, Planierarbeiten oder im Tunnelbau. Inzwischen verwenden Unternehmen auch starke Laserdioden. Werden diese nicht fachgerecht eingesetzt, können sie die Augen von Beschäftigen schädigen oder sie blenden. Mögliche Folgen sind Verkehrsunfälle oder Abstürze. Daher müssen die Unternehmer den Einsatz strahlungsintensiver Laser (Klassen 3 und 4) bei der BG BAU anzeigen und einen fachkundigen Laserschutzbeauftragten bestellen.
„Mit häufig schweren Verletzungen der Beschäftigten oder sogar tödlichem Ausgang sind außerdem einstürzende Traggerüste, umfallende Konstruktionen und kollabierende Tragsysteme verbunden. Speziell im Straßen- und Brückenbau ist aufgrund exponierter Höhen-Arbeitsplätze die Gefahr eines Absturzes von Mensch und Material überdurchschnittlich hoch“. Darauf hat Dr. Marco Einhaus, Leiter des Sachgebiets Hochbau der BG BAU, hingewiesen. So werden Betonierarbeiten an Schalungen mit anschließender Betonverdichtung in der Baupraxis immer noch von unsicheren Standplätzen ausgeführt. Bei solchen Tätigkeiten sind sicherheitstechnische Aspekte schon von vornherein in die Planung einzubeziehen und die Unternehmen in der Pflicht, die sicherheitstechnischen Anforderungen zu beachten.
„Dem präventiven Arbeitsschutz dient auch der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan), den Bauherren oder von ihm beauftragte Dritte für Baustellen erstellen müssen, wenn dort Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden oder besonders gefährliche Arbeiten anfallen“, erklärte Frank Werner. Im SiGe-Plan werden beispielsweise die räumliche und zeitliche Zuordnung der Arbeitsabläufe und die Maßnahmen geregelt, mit denen Gefährdungslagen verringert werden sollen. Dieses wird in der Praxis regelmäßig durch eine Baustellenordnung ergänzt, die den störungsfreien Bauablauf unterstützt.
Für den Fall, dass trotz aller Maßnahmen zur Prävention Unfälle eintreten, muss ein funktionierendes Rettungskonzept bereit stehen. Durch eine Gefährdungsbeurteilung kann zum Beispiel ermittelt werden, welche Rettungs-Transportmittel und Rettungsgeräte während der verschiedenen Bauphasen auch an besonders unzugänglichen Orten, beispielsweise auf Brückenpfeilern oder in tiefen Baugruben bereit zu halten sind, um bei Unfällen eine schnelle Rettung zu gewährleisten. Dazu Werner: „Durch die Dynamik von Straßen- und Brückenbaustellen können sich die Bedingungen ständig verändern. Daher sind die Konzepte im Rahmen des SiGe¬Plans regelmäßig zu überprüfen und bedarfsgerecht anzupassen.“
Auch die Staubgefahr ernst nehmen
Zudem drohen Gesundheitsrisiken nicht nur durch Unfälle. Wie bei Untersuchungen des Arbeitsmedizinisch-Sicherheitstechnischen Dienstes der BG BAU bei knapp 1.500 Arbeitnehmern deutlich wurde, leiden Straßenbauer häufiger als Beschäftigte der Baubranche insgesamt unter Erkrankungen des Herz- Kreislaufsystems sowie unter Lärmbelastungen. Außerdem sind die Beschäftigten auf Straßenbaustellen oft einer erheblichen Staubbelastung ausgesetzt. Auch hierauf wies der stellvertretende Präventionsleiter hin. Auf Straßenbaustellen entstehen Stäube vor allem bei Abbrucharbeiten, zum Beispiel an Brücken, bei Fräsarbeiten und auf den Baustellen-Fahrstraßen. „Bei Abbrucharbeiten ist deshalb vor allem darauf zu achten, dass die Fahrerkabinen geschlossen sind. Auf den Fahrstraßen der Baustellen wird überwiegend an trockenen Tagen von den Baumaschinen und Lkw viel Staub aufgewirbelt, der durch Bewässerung mit Zusätzen im Wasser nachhaltig gebunden werden kann“, ergänzte Werner.
Quelle: ots