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Autoversicherung: Preis und Leistung müssen stimmen

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Coburg – November ist die hohe Zeit des Autoversicherungswechsels. Viele Autofahrer stellen ihre Kfz-Versicherung jetzt auf den Prüfstand: Stimmt der Preis? Welche Leistungen bekomme ich für mein Geld? Beide Fragen sollten geklärt sein, bevor man sich für die Fortführung der Police oder für einen Wechsel entscheidet. Um sich einen Marktüberblick zu verschaffen, nutzen viele Autobesitzer ein Online-Portal. Bei einem allein sollte es nicht bleiben. Verbrauchermedien raten, auf mindestens zwei Vergleichsportalen nach der günstigsten Police zu suchen. Doch selbst damit lässt sich nicht die gesamte Angebotspalette abbilden. Kein Portal listet alle Kfz-Versicherer. Zur Abrundung empfehlen Verbrauchermedien mittlerweile auch, direkt die Website preisgünstiger Kfz-Versicherungen anzusteuern.

Quellenangabe: "obs/HUK-Coburg/Olaf Tiedje"
Quellenangabe: „obs/HUK-Coburg/Olaf Tiedje“

Der günstige Preis ist das eine, die Versicherungsleistungen sind das andere. Um im Schadenfall keine bösen Überraschungen zu erleben, rät die HUK-COBURG, die Leistungen auf den Prüfstand zu stellen oder unter die Lupe zu nehmen. So legen z. B. Verbraucherschützer viel Wert auf die Deckungssumme in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Statt der gesetzlich vorgeschriebenen 7,5 Millionen Euro sollte in der eigenen Police eine 100-Millionen-Euro-Deckung stehen.

Eine gute Kasko-Versicherung verzichtet auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, zahlt bei Zusammenstößen mit Tieren aller Art und nicht nur bei Marder-, sondern generell bei Tierbiss. Mitversichert sind zudem die Folgeschäden, die der Tierbiss am eigenen Pkw hinterlässt.

Ein ganz spezielles Thema in der Kasko-Versicherung sind Neuwagen. Abhängig von der Kilometerleistung verlieren sie im ersten Jahr durchschnittlich zwischen 20 bis 30 Prozent ihres Wertes. Für Besitzer von Neuwagen – aber auch von neuen Gebrauchtwagen – ist der Totalschaden also ein besonderes Risiko. Entsprechend wichtig ist die Neupreisentschädigung für Neuwagen bzw. die Kaufwertentschädigung für neue Gebrauchtwagen in den ersten eineinhalb bzw. zwei Jahren. Zusätzliches Einsparpotential bieten in der Kasko-Versicherung Tarife mit Werkstattbindung. Wer sich entscheidet, sein beschädigtes Auto im Werkstattnetz des Versicherers reparieren zu lassen, kann von Beitragsnachlässen profitieren.

Versicherungswechsel

In der Regel läuft, wie die HUK-COBURG mitteilt, ein Kfz-Versicherungsvertrag vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres. Wird der Vertrag nicht spätestens einen Monat vor Ablauf gekündigt, verlängert er sich automatisch um ein Jahr. Wer zum 1. Januar wechseln will, muss dies bis einschließlich 30. November tun. Entscheidend für die Wirksamkeit der Kündigung ist ein fristgerechter Eingang beim Versicherer. – Bevor man kündigt, sollte die Deckungszusage des neuen Kfz-Versicherers vorliegen.

Quelle: ots

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