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Anti-Stress-Regelung schränkt Mitarbeiter und Unternehmen ein

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Düsseldorf – Das Institut für angewandte Arbeitswissenschaft e. V. (ifaa) warnt vor einer starren Reglementierung in Form einer Anti-Stress-Regelung wie sie von Nordrhein Westfalens-Arbeitsminister Guntram Schneider gefordert wird. „Es besteht ausführlicher Forschungsbedarf, um die Ursachen und Wechselwirkungen abschließend zu beurteilen“, so Dr. Stephan Sandrock, Leiter der Fachgruppe Arbeits- und Leistungsfähigkeit am Institut.

Quellenangabe: "obs/ifaa - Institut für angewandte Arbeitswissenschaft e. V./Tania Walck"
Quellenangabe: „obs/ifaa – Institut für angewandte Arbeitswissenschaft e. V./Tania Walck“

„Die Ursachen für Stress sind vielfältig. Jeder Mensch ist individuell belastbar und eventuell zusätzlich stressigen Situationen im Privatleben ausgesetzt. Eine allgemeine Regelung, die diesen individuellen Hintergründen gerecht wird, ist schwierig und praktisch kaum umsetzbar,“ erläutert der Experte weiter. Hilfreich sind betriebsspezifische Lösungen, die der jeweilige Betrieb finden und umsetzen kann. Das bestehende Arbeitsschutzgesetz und zahlreiche Verordnungen regeln bereits die Verantwortung der Unternehmen. Ergänzend betont Sandrock, dass viele Unternehmen bereits dabei sind, individuelle Lösungen beispielsweise zum Umgang mit E-Mails und Telefonaten nach Feierabend für ihren eigenen Betrieb zu finden. Stress am Arbeitsplatz als Risiko für gesundheitliche Beeinträchtigungen lässt sich nicht ausschließen, dennoch zeigen Studien, dass ständige Erreichbarkeit durchaus auch positive Effekte auf die Beschäftigten haben kann.* Für viele Erwerbstätige bedeutet dies beispielsweise eine Erleichterung in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

*B. Pangert, B.Schüpbach: Die Auswirkungen arbeitsbezogener erweiterter Erreichbarkeit auf Life-Domain-Balance und Gesundheit. Baua: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Dortmund, Berlin, Dresden, 2013.

Quelle: ots

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