Der Begriff Progressionsvorbehalt ist mittlerweile nicht mehr unbekannt. Bezieht man selbst einmal nicht volles Gehalt, bekommt man die sogenannten Lohnersatzleistungen ausgezahlt. Dazu gehört beispielsweise das Mutterschaftsgeld, aber auch das Arbeitslosen- und Krankengeld. Alle Leistungen sind steuerfrei, sodass keine weiteren Kosten eher gesagt Abzüge dabei auf einen zukommen werden. Auf den ersten Blick klingt dies besonders gut, jedoch darf man nicht vergessen, dass es auch dabei einen Haken gibt. Schließlich muss man die Lohnersatzleistungen bei der jährlichen Steuererklärung angeben. Für diese Zahlungen gilt der sogenannte Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass die in Anspruch genommenen Leistungen bei der Ermittlung des Steuersatzes mit einbezogen werden. Betroffene Leistungen beim Progressionsvorbehalt bleiben zwar weiterhin steuerfrei, allerdings erhöhen diese die steuerpflichtigen Einnahmen.
Doch welche Leistungen sind davon eigentlich genau betroffen?
Fraglich ist natürlich, welche Leistungen in dem Bereich betroffen sind. Alle Zusatzleistungen, wie unter anderem auch das Kurzarbeitergeld, das Krankengeld und beispielsweise auch das Arbeitslosengeld (Nicht Hartz 4) werden mit einberechnet. Viele Menschen wissen nicht einmal, dass diese Angaben bei der Steuererklärung gemacht werden müssen und rechnen nicht mit einer eventuellen Steuernachzahlung. Sollte es sich um Lohnersatzleistungen handeln, die maximal 410 Euro betragen bleiben diese Einnahmen völlig unberücksichtigt. Meistens findet man auf den Lohnsteuerbescheinungen jedoch genau diese Angaben, die man dementsprechend auch an die zuständigen Finanzämter weitergeben muss. Wer sich daher nicht auskennt sollte sich in dem Fall an einen Fachmann wenden, der einem auch dann beratend zur Seite stehen kann. Schließlich können auch in dem Bereich sehr viele Fragen auftreten, auf die man vorerst einmal Antworten finden muss.
Gibt es bestimmte Grundsätze, an die man sich halten kann?
Grundsätzlich sollte man bedenken, dass es einige Grundsätze gibt, auf die man achten sollte. Beispielsweise ist es sehr wichtig, dass der Arbeitgeber zum Beispiel auch für Kurzarbeitergeld oder auch andere Ersatzleistungen immer eine Bescheinigung ausstellt. Bei Lohnersatzleistungen, wie unter anderem auch Arbeitslosengeld 1 ist es wichtig, dass die zuständigen Stellen eine Bescheinigung ausstellen, damit die Leistungen auch in der jährlichen Steuererklärung angegeben werden können. Es gibt daher einige wichtige Fakten, an die man sich halten sollte und bei denen man auch die vielen offenen Fragen klären muss.