Beim Thema Autofahren scheiden sich die Geister. Einige Mythen und Gerüchte sind landläufig bekannt, nicht wenige davon halten sich sogar besonders hartnäckig. Während manche tatsächlich einen wahren Kern haben, handelt es sich bei der überwiegenden Mehrheit um blanken Unsinn. Fünf dieser Mythen schauen wir uns in diesem Artikel etwas genauer an.
Mythos 1: Schwarze Autos heizen mehr auf
Starten wir mit einem Mythos, an dem sogar tatsächlich etwas dran ist – allerdings nicht viel. Denn grundsätzlich stimmt es zwar, dass schwarze Autos, so wie beispielsweise auch schwarze Kleidung, das Sonnenlicht absorbieren und sich somit stärker aufheizen. Im direkten Vergleich mit andersfarbigen Lackierungen sind die Unterschiede in der Kabine aber nur gering.
Mythos 2: Beim Auffahrunfall hat der hintere immer Schuld
In vielen Fällen mag das wohl zutreffen, etwa wegen zu geringen Abstands, immer ist dies aber gewiss nicht der Fall. Wäre der hintere Fahrer automatisch der Schuldige, wäre dies außerdem eine willkommene Einladung für Versicherungsbetrüger. Daher gilt: Bei plötzlichem Bremsen des vorausfahrenden Fahrzeugs ohne ersichtlichen Grund, geht ein Unfall zu seinen Lasten. Ungeachtet der Schuldfrage ist ein Auffahrunfall aber immer ein Fall für die Kfz-Versicherung.
Mythos 3: Mit Flip-Flops fahren ist verboten
Tatsächlich gibt es hinsichtlich des Schuhwerks keinerlei Vorschriften in der Straßenverkehrsordnung (StVO), von Berufsfahrern mal abgesehen. Eine vermeintliche Gefährdung von Flip-Flops, Sandalen oder beim barfüßigen Autofahren kann keine automatische Schuldzuweisung abgeleitet werden. Kam es jedoch ursächlich wegen des (fehlenden) Schuhwerks zum Unfall, kann eine Teilschuld ausgesprochen werden.
Mythos 4: Bergab den Motor abschalten spart Sprit
Zugegeben, das stimmt. Es ist aber alles andere als sinnvoll, den Motor während der Fahrt auszuschalten, um die Abwärtsneigung der Straße auszunutzen. Dasselbe gilt für das Auskuppeln. In beiden Fällen greift die motoreigene Bremse nicht, was zu schweren Unfällen führen kann. Im schlimmsten Fall greift sogar die Lenkradsperre und die Servolenkung setzt ebenfalls aus. Also unbedingt sein lassen!
Mythos 5: Auf der Autobahn gilt eine Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h
Falsch! Für Autobahnen sind zwar lediglich Fahrzeuge zugelassen, die laut StVO auf mehr als 60 km/h beschleunigen können. Das bedeutet aber nicht, dass sie nicht trotzdem langsamer fahren dürfen. Lediglich das beabsichtigte langsame Fahren zur Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer ist verboten.