Münster – Immer mehr Menschen nutzen Wohn-Riester, um sich mit einer eigenen Immobilie eine sichere Altersvorsorge aufzubauen. Mit 223.000 Verträgen gingen laut LBS West im vergangenen Jahr mehr als 76 % des Bestandszuwaches aller Riester-Produkte auf das Konto der staatlichen Wohneigentumsförderung. Die Eigenheimrente können Menschen bekommen, die eine Immobilie bauen, kaufen oder entschulden wollen.
Seit 2014 sind zudem barrierearme Modernisierungen förderfähig. „Der Vorteil: Durch staatliche Zulagen und oft auch Steuervorteile können Wohn-Riester-Kunden ihre Kredite schneller tilgen und damit Zinsen und viel Geld sparen“, sagt LBS-Sprecher Thorsten Berg. Bis zu 50.000 Euro sind beispielsweise für eine dreiköpfige Familie möglich.
Für die LBS West war 2014 das bisher erfolgreichste Wohn-Riester-Jahr. Das Neugeschäft mit der staatlichen Wohneigentumsförderung legte im Vergleich zum Vorjahr um knapp 22 Prozent auf 2,2 Mrd. Euro zu. Damit macht Wohn-Riester mittlerweile fast ein Fünftel des Neugeschäfts aus. Im April dieses Jahres übertraf der Wohn-Riester-Bestand der LBS West die 8-Mrd.-Euro-Marke.
Zum Höhenflug im Wohn-Riester-Geschäft trugen auch die im vergangenen Jahr erweiterten Einsatzmöglichkeiten bei, von denen jetzt auch langjährige Immobilienbesitzer profitieren können. So können Riester-geförderte Darlehen mittlerweile auch in laufende Immobilienfinanzierungen aus den Jahren vor 2008 eingebunden werden. Außerdem können Riester-Guthaben und -Darlehen für altersgerechte- und barriererarme Umbauten verwendet werden.
Grundsätzlich schätzen jedoch immer noch viele Riester-Berechtigte die Vorteile der Eigenheimrente nicht richtig ein. Anders als viele meinen, ist die Riester-Förderung nicht an Einkommensgrenzen gebunden. Der Staat unterstützt Familien auf dem Weg in die eigenen vier Wände insbesondere mit den staatlichen Zulagen: Zusätzlich zur Grundzulage von 154 Euro erhalten Wohn-Riester-Sparer mit Kindern 185 Euro, für ab 2008 geborene Kinder sogar 300 Euro.
Gutverdienende Singles profitieren hingehen vor allem über den Sonderausgabenabzug. Denn die eigenen Einzahlungen können ebenso wie die Förderung steuerlich geltend gemacht werden. Das Finanzamt entscheidet dann automatisch, ob dies für den Riester-Sparer einen zusätzlichen Steuervorteil bringt. Dieser kann leicht mehrere hundert Euro betragen.
Eine besondere Unterstützung lässt der Staat jungen Menschen auf dem Weg ins Wohneigentum zugute kommen. Unmittelbar Zulageberechtigte, die nicht älter als 25 Jahre sind und erstmals einen Riester-Vertrag abschließen, erhalten zusätzlich zu den 154 Euro Grundzulage im ersten Jahr einen einmaligen Bonus in Höhe von 200 Euro.
Um die maximalen Zulagen zu bekommen, müssen vier Prozent des rentenversicherungspflichten Brutto-Vorjahreseinkommens in den Riester-Vertrag eingezahlt werden, maximal jedoch 2100 Euro abzüglich der Zulagen. Die Mindesteinzahlung beträgt 60 Euro.
Quelle: ots