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Steinschläge in der Frontscheibe besser sofort reparieren lassen

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Ein Glasschaden am Auto ist schnell passiert. Bereits Rollsplit oder ein Steinchen, von einem voraus fahrenden Fahrzeug aufgewirbelt, kann eine Macke in der Frontscheibe hinterlassen. Die Reparatur sollten Autofahrer sofort in Angriff nehmen. „Denn aus kleinen Steinschlagschäden können schnell große werden“, warnt Wilhelm Hülsdonk, Bundesinnungsmeister des Kfz-Handwerks. Schon die Fahrt durch ein Schlagloch könne dazu führen, dass ein winziger Einschlag sich zu einem großen Riss ausweite. Ein Autoglasschaden stelle immer eine Schwächung der Scheibe dar. Je größer der Schaden, desto geringer die Schutzwirkung im Ernstfall.

Foto: djd/ProMotor/ T.Volz
Foto: djd/ProMotor/ T.Volz

Kleine Macken umgehend reparieren

Ohne Austausch reparabel sind Macken, bei denen der Krater der Einschlagstelle nicht größer als fünf Millimeter ist und keine strahlenförmigen und mehr als fünf Zentimeter langen Risse aufweist. Auch die Zwischenfolie der Verbundglasscheibe darf nicht beschädigt sein. Zudem dürfen die Schäden nicht im Dichtgummi der Scheibe enden und müssen außerhalb des Fahrersichtfelds liegen. Dieses liegt über der Lenkradmitte, ist 29 Zentimeter breit und wird nach unten und oben durch den Wischbereich der Scheibenwischer begrenzt. Rund 30 Prozent der Glasschäden lassen sich auf diese Weise reparieren. „Bei allen anderen schreibt der Gesetzgeber den Austausch vor“, erklärt Martin Blömer, Fachautor für Mobilitätsthemen beim Verbraucherportal Ratgeberzentrale.de. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hat den Monat Mai deshalb zum „Autoglas-Monat“ ausgerufen. In dieser Zeit können Kraftfahrer ihre Frontscheibe in allen teilnehmenden Kfz-Meisterwerkstätten kostenlos auf eventuelle Glasschäden untersuchen lassen. Unter www.kfz-meister-finden.de gibt es eine bundesweite Werkstattsuche.

Glasschäden zahlt die Kaskoversicherung

Eine Steinschlagreparatur in einer Kfz-Meisterwerkstatt schlägt mit rund 100 Euro, der Austausch mit Summen ab 500 Euro zu Buche. In der Regel wird der Schaden aber von der Kaskoversicherung übernommen. Ist eine Reparatur statt des Austauschs möglich, verzichten viele Versicherer sogar auf die vereinbarte Selbstbeteiligung des Fahrzeughalters.

Quelle: djd

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