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So startet man richtig versichert

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Berufsstarter sollten von Beginn an auf den richtigen Versicherungsschutz achten. Die Privathaftpflicht etwa springt ein, wenn anderen versehentlich ein Schaden zugefügt wurde. Ohne diese Police kann eine Schadenersatzforderung existenzielle Folgen haben. Die Mitversicherung in der Police der Eltern gilt üblicherweise bis zum Ausbildungs- oder Studienende. Bei einigen Anbietern sind Kinder jedoch ab einer gewissen Altersgrenze bereits nicht mehr mitversichert – daher empfiehlt sich ein Blick ins Kleingedruckte.

Foto: djd/HDI Versicherung AG
Foto: djd/HDI Versicherung AG

Auch im ersten eigenen Haushalt befinden sich oft schon viele hochwertige Gegenstände. Bei einem Feuer-, Einbruchdiebstahl- oder Leitungswasserschaden springt die Hausratversicherung ein. Empfehlenswert ist das sogenannte Wohnflächenmodell. Im Antrag wird die Wohnungsgröße eingetragen – schon ist der Hausrat passend versichert.

Wer während oder unmittelbar nach der Ausbildung oder dem Studium berufsunfähig wird, bekommt normalerweise keine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Nach Berechnungen der HDI Lebensversicherung beträgt die Wahrscheinlichkeit, dass ein heute 20-jähriger BWL-Student im Laufe seines Lebens berufsunfähig wird, etwa 30 Prozent. Ausreichenden Schutz bietet nur eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese ist bereits für Studenten, Absolventen und Berufsstarter erschwinglich.

Quelle: djd

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