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SEPA-Unterstützung für Vereine

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SEPA steht als Abkürzung für Single Euro Payments Area, also für einen einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum. In den Euroländern müssen die nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren nunmehr zum 1. August 2014 auf das neue System umgestellt sein. Die meisten Bundesbürger konnten sich bereits mit SEPA vertraut machen, in den Banken liegen seit längerem die neuen Überweisungsformulare aus.

Vor ganz anderen Herausforderungen stehen Vereine, die ihren gesamten Zahlungsverkehr ebenfalls umstellen und korrekt anpassen müssen – sonst droht der große SEPA-Crash.

Foto: djd/Haufe-Lexware GmbH & Co. KG/thx
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Alle Kontonummern und Bankleitzahlen müssen künftig als IBAN und BIC erscheinen. Wenn Vereins- oder Fördermitglieder Beiträge einziehen lassen wollen, muss dies per SEPA-Basislastschrift geschehen. Liegt eine unterschriebene Einzugsermächtigung vor, muss der Verein dem Mitglied die Gläubiger-ID, die Mandatsnummer, IBAN/BIC und das Datum der Umstellung mitteilen.

Vereinssoftware stellt Kontoverbindungen automatisch um

Alle SEPA-Anforderungen werden beispielsweise von den neuen Vereinssoftwareangeboten von Lexware umfassend unterstützt: QuickVerein 2014, QuickVerein Plus 2014, Lexware vereinsverwaltung 2014, Lexware vereinsverwaltung premium 2014 sowie die Onlinesoftware Lexware verein.net sind mit allen SEPA-Funktionalitäten ausgestattet. So stellen die Softwareangebote jede im alten Format eingegebene Kontoverbindung sofort auf IBAN und BIC um. Beim Anlegen eines neuen Vereinsmitglieds wird automatisch die Mandatsreferenz erzeugt.

Sogenannte Pre-Notifikationen können durch Musterbriefe oder den Aufdruck des entsprechenden Texts auf die Beitragsrechnung erfolgen – und das für alle Beitragsarten, unregelmäßige Zahlungen oder auch einmalige Lastschriften. Zudem unterstützen die Programme das neue SEPA-konforme Lastschriftverfahren online. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Produkten gibt es unter www.lexware.de/shop/verein im Internet.

Quelle: Djd

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