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Saxo Bank: Probleme bei der Abrechnung von Termingeschäften

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RÖSSNER Rechtsanwälte empfiehlt: Ansprüche der Saxo Bank ohne korrekte Abrechnung nicht anerkennen.

Als am 15.01.2015 die Schweizer Notenbank (SNB) den Kurs des Euro (EUR) gegenüber dem Schweizer Franken (CHF) nicht länger stützte, stürzte der Wechselkurs EUR/CHF spontan von 1,20 kurzzeitig auf 0,88, um sich dann im Bereich der Parität einzupendeln. Bankkunden mit Finanztermingeschäften traf das hart.

Georg Jäger, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Quelle: openPR
Georg Jäger, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Quelle: openPR

Im Zuge der drastischen Schwankungen des Wechselkurses wurden zahlreiche Termingeschäfte mit offenen Stillhalterrisiken ausgestoppt. Das Tempo der Schwankung des Wechselkurses führte teilweise dazu, dass der obligatorische Margin-Call gänzlich unterblieb oder im Minutentakt die zwangsweise Glattstellung folgte.

Hart traf das die Forex-Broker: Alpari musste aufgrund der Höhe der eigenen Margin-Verpflichtung gegenüber den Terminbörsen Insolvenz anmelden. Andere Broker, wie beispielsweise FXCM, sollen kurz vor dem gleichen Schicksal gestanden haben. CMC Markets und IG Markets hatten erhebliche Verluste zu verzeichnen.

Mit einer ganz „besonderen“ Art des Krisenmanagements trat die dänische Saxo Bank in Erscheinung: Der Broker, der in Deutschland in Zusammenarbeit mit Vermögensverwaltern wie Donau Capital aktiv war, verschickte am 15.01.2015 nach Freigabe des Wechselkurses EUR/CHF durch die SNB um 10:30 Uhr zunächst im Minutentakt Margin-Calls und Schließungsmitteilungen. Einige Stundungen später am frühen Nachmittag wurden Mitteilungen über den Schließungsaufwand kommuniziert. Am späten Abend dann wurden die eigenen Abrechnungen der Saxo Bank revidiert. Jetzt meldete sich die Rechtsabteilung der Bank und erhob teilweise das 5- bis 10-fache der früheren (Rest-) Ausgleichsforderung.

Die Begründung für dieses verunsichernde Verhalten sucht man weitgehend vergebens. Nebulös formulierte die Saxo Bank, aufgrund der extrem geringen Liquidität im Markt habe man die Kurse „angepasst“. Die „Anpassung“ führte dazu, dass Kunden gegenüber neu im Bereich des Tiefstkurses abgerechnet wurde. Fragen nach dem Schließungszeitpunkt und dem tatsächlich angefallenen Schließungsaufwand hat die Saxo Bank bis heute nicht beantwortet. Dafür verschickt die Saxo Bank an ihre Kunden Rundmails mit dem Betreff „Wir suchen den Dialog“. In diesen behauptet die Saxo Bank, eine gute Kundenbeziehung sei ihr immer außerordentlich wichtig. Die Frage nach der Rechtmäßigkeit ihrer Abrechnungen zu stellen, so die Bank, würde zu erheblichen Kosten führen. Deshalb bittet die Saxo Bank ihre Kunden, „zur Abwendung rechtsförmlicher Verfahren“ sich zeitnah zum Zwecke einer einvernehmlichen Lösung bei der Saxo Bank zu melden.

Wir fragen uns: Warum legt die Saxo Bank nicht einfach Rechnung? Warum versucht die Saxo Bank Kunden ohne eine rechtliche Prüfung ihrer Abrechnungen zu einer Anerkennung von Forderungen zu bewegen? Ob ein solches Krisenmanagement im Sinne der Dänischen Bankenaufsicht ist?

Rössner Rechtsanwälte rät allen Betroffenen, vor der Anerkennung irgendwelcher Ansprüche von der Saxo Bank eine substantiierte Darlegung der behaupteten Forderungen zu verlangen.

Quelle: ots

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