Unternehmenslenker müssen regelmäßig ihr mögliches Insolvenzrisiko überprüfen und je nach Situation qualifizierte Berater einbeziehen
Bonn (ots) – In Krisensituationen können GmbH-Geschäftsführer verpflichtet sein, qualifizierte Berater hinzuzuziehen, um eine Insolvenzgefahr auszuschließen. In diesem Zusammenhang weist der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) auf eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH; Urteil vom 27. März 2012 – II ZR 171/10) hin. „Das Urteil führt faktisch zu einer ständigen Prüfungspflicht für den Unternehmensverantwortlichen, ob er einen Insolvenzantrag stellen muss“, so Professor Paul Groß, Vorsitzender des BDU-Fachverbandes Sanierungs- und Insolvenzberatung. Der BGH betont, dass nicht hinreichend sachkundige Geschäftsführer fachlich qualifizierte Personen zur Beratung heranziehen müssen. Dies können zum Beispiel auch Unternehmensberater sein. „Ganz wichtig ist, dass der Unternehmensverantwortliche die Prüfung durch den fachkundigen Berater nicht nur unverzüglich beauftragt, sondern darüber hinaus auf die schnelle Vorlage des Prüfergebnisses hinwirkt“, so Groß. Interessant sei an dem Urteil weiterhin, dass es für Berater nicht ohne weiteres eine eigenständige Prüf- und Informationspflicht gebe, ob ein Insolvenzrisiko vorliege. Denn, so der BGH, es seien stets „die Umstände der Auftragserteilung“ entscheidend, ob ein Berater eine mögliche Insolvenz zu prüfen habe. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V., Klaus Reiners (Pressesprecher) Zitelmannstraße 22, 53113 Bonn und Reinhardtstraße 34, 10711 Berlin T +49 (0) 228 9161-16 oder 0172 23 500 58, rei@bdu.de
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