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Für viele Deutsche wird es teurer

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Berlin (ots) – Das neue Jahr wird wieder zahlreiche Änderungen mit sich bringen. Viele private Haushalte werden 2011 mit höheren Sozialbeiträgen und neuen steuerlichen Belastungen konfrontiert. Änderungen gibt es auch bei der Bargeldverfügung am Geldautomaten und bei der gesetzlichen Einlagensicherung.

Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung wird ab dem kommenden Jahr auf 15,5 Prozent steigen. Versicherte müssen 8,2 Prozent zahlen, die Arbeitgeber 7,3 Prozent. Darüber hinaus wird der Arbeitgeberanteil auf diesem Niveau festgeschrieben. Die Bundesregierung will damit erreichen, dass sich steigende Ausgaben im Gesundheitssystem nicht mehr zwangsläufig in steigenden Lohnnebenkosten niederschlagen. Zudem haben einige gesetzliche Krankenkassen für 2011 höhere Zusatzbeiträge angekündigt.

Elterngeld

2011 wird es zu Kürzungen beim Elterngeld kommen. Dies betrifft junge Eltern mit einem monatlichen Nettoeinkommen von mehr als 1.200 Euro. Der Prozentsatz sinkt von 67 Prozent um 0,1 Prozentpunkte für je 2 Euro, um die das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1.200 Euro überschreitet, maximal auf bis zu 65 Prozent. Hartz-IV-Empfängern wird das Elterngeld derweil auf das Arbeitslosengeld II vollständig angerechnet. Personen mit besonders hohem Einkommen wird das Elterngeld komplett gestrichen.

Arbeitslosenversicherung

Im neuen Jahr steigt der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung von 2,8 auf 3,0 Prozentpunkte.

Arbeitslosengeld II

Im kommenden Jahr wird es zu einer Erweiterung der Hinzuverdienstmöglichkeiten für Arbeitslosengeld-II-Empfänger kommen. Dadurch soll Arbeit gegenüber Transferleistungen attraktiver gemacht werden. Diese Neuregelung tritt zum 1. Juli 2011 in Kraft. So dürfen Leistungsempfänger, die ein Erwerbseinkommen zwischen 800 und 1.000 Euro beziehen, künftig 20 anstatt wie zuvor 10 Prozent behalten. Die Anrechnung von Erwerbseinkommen unter 800 Euro soll unverändert bleiben.

Arbeitszimmer

Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts, das der Gesetzgeber kurz vor Jahresende umgesetzt hat, kann für ein häusliches Arbeitszimmer rückwirkend ab dem Veranlagungszeitraum 2007 wieder ein Betrag bis zu 1.250 Euro geltend gemacht werden, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Lohnsteuerkarte

Die Ausstellung einer Lohnsteuerkarte auf Papier ist für das Kalenderjahr 2010 das letzte Mal erfolgt. Für das kommende Jahr fällt sie ganz weg, denn die Lohnsteuerkarte für 2010 gilt auch für 2011 weiter. Nach dem Übergangsjahr 2011 soll dann ab Januar 2012 die bisherige Form durch das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale ersetzt werden. Eine grundlegende Änderung ergibt sich aber schon ab 2011 für Arbeitnehmer. Ab dem neuen Jahr ist für alle Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte die Finanzverwaltung – in der Regel das Wohnsitzfinanzamt des Arbeitnehmers – zuständig und nicht mehr die Meldebehörden. Anträge auf Steuerklassenwechsel oder Änderungen bei den Kinderfreibeträgen werden zum Beispiel dann vom Finanzamt bearbeitet.

Neue Luftverkehrsteuer

Ab dem 1. Januar 2011 wird auf alle Ticketkäufe oder Buchungen von Pauschalreisen die neue Luftverkehrsteuer erhoben. Flüge, die in Deutschland starten, werden mit dem neuen Gesetz teurer. Die Unternehmen werden voraussichtlich die Luftverkehrsteuer auf die Ticketpreise aufschlagen und die Belastung damit direkt an die Passagiere weitergeben.

Tabaksteuer

Raucher müssen sich 2011 auf höhere Kosten einstellen. Stufenweise wird ab Mai die Tabaksteuer erhöht. Die Erhöhung soll dabei in vier Stufen um jährlich 4 bis 8 Cent je Packung Zigaretten und pro Jahr um 12 bis 14 Cent je 40-Gramm-Feinschnittpackung erfolgen. Das Finanzministerium plant damit Mehreinnahmen im dreistelligen Millionenbereich.

Erhöhung der Einlagensicherung bei Banken ab 2011

Ab dem 31. Dezember 2010 sind Bankeinlagen gesetzlich bis zu einer Höhe von 100.000 Euro abgesichert. Bisher war die Einlagensicherung auf 50.000 Euro limitiert. Kunden von Genossenschaftsbanken genießen nach wie vor ein deutlich höheres Schutzniveau. Bei diesen Banken sind alle Einlagen aufgrund des seit über sieben Jahrzehnten praktizierten Institutsschutzes unbegrenzt geschützt.

Geldautomaten

Kunden, die an einem bankfremden Geldautomaten Bargeld abheben wollen, werden ab dem 15. Januar 2011 die dafür anfallenden Gebühren vor Auszahlung angezeigt. Innerhalb des von den Genossenschaftsbanken betriebenen „BankCard ServiceNetzes“ bleibt die Verfügung weiterhin kostenfrei.

Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/40550/1741191/bvr_bundesverband_der_deutschen_volksbanken_und_raiffeisenbanken/api

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