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Eigenkapitalnachweis oder Finanzierungsbestätigung der Bank notwendig / Kein Rücktritt nach Notartermin

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München (ots) – Vertriebsstart: Wer zuerst kommt, wohnt am schönsten

Wer Dachterrassen, Südlagen, große Wohnungen oder kleine Appartements mag, sollte den Vertriebsstart im Auge behalten. „Begehrte Himmelsausrichtungen und Grundrisse sind gerade bei gefragten Immobilienstandorten innerhalb weniger Tage reserviert oder gar verbrieft“, erklärt Balek. Auf den Verkaufs- beziehungsweise Vertriebsstart machen Bauträger mit Anzeigen im Internet und in Printmedien aufmerksam. Gleichzeitig werden bei größeren oder exklusiven Vorhaben Verkaufsbüros eröffnet, um den Kunden die Lage und das Grundstück näher zu bringen. Geöffnet sind diese meist unter der Woche ab nachmittags sowie wochenends, damit auch Berufstätige die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme haben.

Vorverträge oder Reservierungsgebühr: Wer die Gebühr zahlt, meint es ernst

500 Euro, 1.000 Euro, 1.500 Euro: Die meisten Bauträger verlangen eine sogenannte Reservierungsgebühr oder Vorverträge von potenziellen Immobilienkäufern, die sich noch Bedenkzeit erbitten. Beim Kauf wird der Betrag verrechnet beziehungsweise üblicherweise am Tag des Notartermins zurücküberwiesen. Springt der Interessent ab, behält der Bauträger die Gebühr ganz oder teilweise ein. Die Gebühren sind rechtens, wobei sie für den potenziellen Käufer keine 100%-ige Kaufoption darstellen. „Reservierungsgebühren sind wichtig, weil Bauträger dadurch mit einer ernsthaften und glaubhaften Kaufabsicht rechnen können. Im Gegenteil sollte sich aber kein potenzieller Käufer unter Druck setzen lassen. Auch vor dieser ersten Unterschrift ist es ratsam, eine Nacht darüber zu schlafen“, rät Balek.

Notartermin: Die Zeit nutzen

Etwa zwei bis vier Wochen, nachdem der Immobilieninteressent den Kaufvertragsentwurf und die so genannte Teilungserklärung vorliegen hat, wird laut Euro Grundinvest der Notartermin vereinbart. In dieser Zeit sollte der Interessent den Kaufvertragsentwurf gemeinsam mit seinem Partner oder fachkundigen Bekannten prüfen. Geschlossen wird der Vertrag zwischen Grundstückseigentümer (Bauherr beziehungsweise Bauträger) und Käufer. Der Kaufvertrag für das Grundstück und das Haus liegen idealerweise in der Hand des Bauträgers, was Risiken beim Baugrund minimiert. Einen genauen Blick verlangen die Bau- und Leistungsbeschreibung, in der Bauweise, Form und Ausstattung des Objektes geregelt sind. Zudem sollte man sich vorab die Teilungserklärung vornehmen, um die Details der Immobilie zu erfassen. Beim Notar ist auch darauf zu achten, dass es sich tatsächlich um die richtige Wohnung mit dem richtigen Kellerabteil und dem richtigen Stellplatz handelt. Wer sich unsicher ist, sollte rechtzeitig einen Fachmann zu Rate ziehen. Denn: Der Notartermin geht vergleichsweise schnell über die Bühne.

Finanzierung: Kein Geld, keine Immobilie

Bei den meisten Bauträgern muss nach Angaben von Euro Grundinvest ein Eigenkapitalnachweis vorgelegt werden, etwa in Form eines Kontoauszuges mit entsprechenden Zahlen oder eine Finanzierungsbestätigung einer deutschen Bank. Ratsam ist es, wenn Finanzierung und Objekt nicht aus einer Hand kommen. „Gerade im aktuellen Zinstief lohnt es sich, verschiedene Vergleichsangebote einzuholen. Wer einen Teil des Kaufpreises in Form von Eigenkapital einbringen kann und über ein solides Gehalt verfügt, kann derzeit Darlehen zu unter 3 Prozent Zinsen aufnehmen“, sagt Balek. Die Finanzierungsunterlagen müssen dem Bauträger zwei Werktage vor dem Notartermin vorgelegt werden.

Über das Unternehmen

Die Euro Grundinvest plant, baut und vermarktet weltweit Immobilien – mit Fokus auf München und Umgebung. Seit 1987 haben das Führungsteam und seine Partner den Bau und die Vermarktung von mehr als 2.500 Wohneinheiten mit einem Volumen von über 600 Millionen Euro erfolgreich begleitet. www.euro-grundinvest.de

Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/104022/2220452/von-reservierungsgebuehr-bis-kellerabteil-worauf-beim-immobilienkauf-vom-bautraeger-zu-achten-ist/api

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